BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 90

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Neu in diesem Gesetz ist auch, dass die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer bestehenden öffentlichen Apotheke nun die Österreichische Apothekenkammer vor­nimmt. Über die Erteilung der Konzession einer neuen Apotheke entscheidet die Be­zirksverwaltungsbehörde. Die Erteilung der Konzession zur Führung einer Apotheke ist sehr kompliziert und dauert Jahre. Dadurch wird es für Apotheker und Apo­theke­rinnen, die eine neue Apotheke führen möchten, in der Praxis fast unmöglich gemacht. Ich weiß das aus eigener leidvoller Erfahrung in meiner Heimatgemeinde Koblach.

Abschließend möchte ich allerdings lobend erwähnen, dass schon seit August 2002 aus Anlass des Verwaltungsreformgesetzes 2001 die Bewilligung zur Führung einer neuen Apotheke die Bezirksverwaltungsbehörde erteilt und in zweiter Instanz der UVS zuständig ist. Vor Ort ist es sicher einfacher zu entscheiden, weil die Behörden im Bezirk die Situation in der Regel besser kennen. Ich erwarte mir daher für die Zukunft in der Praxis auch schnellere Entscheidungen zur Führung einer Apotheke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

13.28

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Ulrike Haun­schmid. Ich erteile ihr das Wort.

 


13.28

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Reihe von Gesetzen hat uns heute Klarstellung über viele Dinge gegeben. Für mich war und ist ganz wichtig – das ist, glaube ich, eine der wichtigsten Aufgaben – der Schutz unserer Lebensmittel, der Schutz unseres „Feinkostladens Österreich“, dieses „Feinkostladens“, der auch für die Wirtschaft unseres Landes so wichtig ist, der für den Schutz der Menschen dieses Landes und für den Schutz jener Menschen, die dieses Land besuchen, so wichtig ist. Daher war dieser Initiativantrag der Koalitionspartner, einmal mehr den Begriff „Le­bensmittel“ klarzustellen, ganz wichtig.

Es ist wichtig, dass mit diesem Gesetz auch einer teilweise schon außer Kontrolle ge­ratenen Scharlatanerie Einhalt geboten wird, die mit so genannten Heilmitteln oder Wun­derwuzzis oftmals in wirklich kranken Menschen falsche Hoffnungen weckt. Hei­lungsangaben sollen den medizinischen Fachleuten vorbehalten bleiben.

Aber ganz wichtig, meine Damen und Herren, erscheint mir gerade in einer Zeit, in der der Wellness-Boom die ganze Welt erfasst hat, dass – ich denke an die Sitzung einer Tourismuskonferenz am Obertauern, wo die ersten Schritte dafür gemacht worden sind – der Herr Staatssekretär etwas wirklich in Angriff genommen hat, nämlich die Trennung normaler Masseur und Heilmasseur für den normalen Wellness-Bereich und den Gesundheitsbereich.

Es ist auch wichtig, dass mit diesem heute zu beschließenden Gesetz das Über­gangs­recht des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes erweitert werden soll. Seit Jahren arbeitet nämlich der gewerbliche Masseur in den Grauzonen zwischen Heil­massagen und Wellness-Massagen. Gleiche Massagetechniken werden einmal an Kranken und einmal an Gesunden, einmal zur Heilung und einmal zur Vorsorge ange­wendet. Die Grenzen sind fließend und waren nie abzustecken. Daher setzt gerade der gewerbliche Masseur, der eine bis zu 7 000 Stunden dauernde Ausbildung zum Heil­masseur, eine Lehrzeit und viele Jahre Praxis durchmacht, große Hoffnung auf das neue Heilmasseurgesetz, um aus einer gewissen Illegalität herauszukommen.

Wie bei allen guten Gesetzen bedarf es aber wahrscheinlich auch hier noch einiger Klarstellungen. Mit diesem Gesetz wird die Bewilligung den örtlichen Behörden über­tragen, und es wird da wirklich noch einiger Klarstellungen bedürfen, denn ich glaube,


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