BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 101

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Ich wundere mich wirklich, dass man hier Besserstellungen, die getroffen wurden, nicht die Zustimmung gibt. Ich darf sie im Folgenden noch einmal kurz wiederholen, um sie Ihnen in Erinnerung zu bringen, denn vielleicht ändern Sie Ihre Meinung noch und stimmen zu! Auch das wäre ja möglich, und das wäre nicht das Schlechteste, was Sie tun könnten.

Es geht hier um eine Neudefinition des Einkommensbegriffes für Studierende. Es geht um eine automatische Neuberechnung des Antrages auf Studienbeihilfe, das heißt, um eine Vereinfachung, um eine Entbürokratisierung, welche den Studierenden zugute kommen wird. Es geht – und das ist mir ein ganz wichtiger Punkt – um eine Ver­besserung für behinderte Studierende, und es geht um eine Verbesserung für Eltern, die studieren, also für Studierende, die Kinder haben, die Sorgepflichten haben; diesen wird ein erleichterter Zugang zur Studienbeihilfe geboten. Das halte ich für einen großen sozialen Fortschritt in der Studienpolitik.

Ich meine daher, dass Sie – gerade auch auf Grund des letzten von mir erwähnten Punktes – wirklich aufgefordert wären, hier zuzustimmen.

Letztlich geht es um die Studienabschlussstipendien, die weiter verlängert werden sol­len, und nicht nur das: Sie sollen auch ausgeweitet werden. Das heißt, dass auch Ab­solventen von Lehrgängen oder von Fachhochschulen die Möglichkeit haben, in den Genuss eines solchen Abschlussstipendiums zu kommen.

Die soziale Lage der Studierenden wurde bereits erwähnt, und ich möchte in diesem Zusammenhang einige signifikante Punkte auf Grund ihrer Wichtigkeit nochmals hervorheben: Es ist schon seltsam und macht nachdenklich, wenn man weiß oder in diesem Bericht liest, dass es zunächst 38,8 Prozent der Studierenden waren, die in einem Jahr keine einzige Prüfung abgelegt haben, und dass sich diese doch sehr bemerkenswerte Zahl nunmehr auf 22 Prozent reduziert hat. Es ist sicher auch im Sinne einer ökonomischen Bildungspolitik, hier entsprechende Regulative für die Zu­kunft einzuführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen jetzt einmal etwas: Studien­gebühren – ich rede jetzt nicht von Studiengebühren in angloamerikanischen Ländern, denn dort sind die Studiengebühren in ganz anderen Höhen, aber Studiengebühren in einer Höhe, wie sie jetzt bei uns in Österreich eingeführt wurden, verdeutlichen jedem Studierenden, wie kostbar Bildung ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Und, meine Damen und Herren, sozial vertretbar sind sie auch noch dazu, wenn sie mit Stipendien Hand in Hand gehen – und das ist ebenfalls der Fall.

Ich darf daher sagen: Letztendlich wird durch dieses Gesetz ein sozialer Fortschritt er­zielt und es werden Regulative eingeführt, die für die gesamte österreichische Bil­dungspolitik positiv sind und Österreich auch im internationalen Wettbewerb stärken werden.

Die Regierung handelt mit diesem Gesetz also sozial, zielgerichtet und verantwor­tungsvoll. Daher wird unsere Fraktion dieser Novelle zum Studienförderungsgesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.11

 


Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Schni­der.

 


14.11

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrätin Schicker – auf Staatsse-


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