BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 232

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

rung – sprich: dem Konsens zwischen den Gebietskörperschaften – wird der Auswei­sung des Nationalparks Gesäuse, einem steirischen Anliegen, Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren! Es muss uns aber auch bewusst sein, dass bei allen Aus­weisungen schützenswerter Landschaften sensibel und vor allem im Konsens vorge­gangen wird – Konsens einerseits zwischen den Eigentümern und andererseits inner­halb der Gebietskörperschaften. Beim Nationalpark Gesäuse ist, wie ich meine – und als Steirer kenne ich die Situation, aber es ist auch dem Bericht zu entnehmen –, dieser Konsens gegeben, weil es eben eine 15a-Vereinbarung zwischen den Gebiets­körperschaften gibt.

Meine Damen und Herren! Es muss uns aber auch bewusst sein, dass es im Falle einer Ausweisung eines Nationalparks natürlich zu Einschränkungen bei der künftigen Bewirtschaftung kommt. Natürlich ist die öffentliche Hand bemüht, diese Einschrän­kungen finanziell auszugleichen.

Der betriebswirtschaftliche Spielraum wird sich ändern, und die künftigen Bewirt­schaf­tungs­formen im Nationalpark sind – wie auch in anderen Gebieten – natürlich nicht absehbar. Das heißt also: Wenn wir ausweisen, muss uns bewusst sein, dass die Eigentümer, wenn sich der Markt und der Produktbedarf ändern, nicht so schnell den Bedürfnissen des Marktes gerecht werden können. Sie können nicht so ohne weiteres die Bewirtschaftungsform ändern.

Deshalb hat sich die öffentliche Hand bereit erklärt, daraus resultierende Minder­einnahmen auszugleichen. Diese Mindereinnahmen sind natürlich nicht kalkulierbar. Eine Kalkulation wäre nicht seriös, weil die Marktbedingungen für die Zukunft in diesem Bereich nicht abschätzbar sind.

Ich sage daher noch einmal: Die Ausweisung von schützenswerten Flächen ist durch­aus in Ordnung. Es muss Konsens zwischen den Eigentümern und den Gebiets­körper­schaften herrschen. Es muss aber trotz alledem das Eigentum die erste Priorität bei der Ausweisung von schützenswerten Flächen darstellen, denn die Eigentümer, meine Damen und Herren, waren jene Menschen, die dieses Land durch behutsamen Um­gang und durch sorgsame Bewirtschaftung schützenswert gemacht haben. – In diesem Sinne wird meine Fraktion gerne diesen Beschluss mittragen. (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.02

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Professor Hösele. – Bitte.

 


15.02

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich danke für die Möglichkeit, dass ich jetzt noch sprechen darf, ob­wohl ich meinen Redetermin zuerst versäumt habe. Ich habe aber den Kronzeugen und meinen Entschuldigungsgrund hier: Ich danke Herrn Präsidenten Schambeck für das gute Gespräch, das ich mit ihm führen konnte! Wir haben über Präsident Ager und über dessen Rede gesprochen, und da habe ich mich vertratscht. Ich freue mich, dass du jetzt anwesend bist! – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist schon darüber gesprochen worden, dass der Beschluss über den Nationalpark in großem, erfreulichem und notwendigem Konsens über die Bühne gehen wird. Es gab diesbezüglich in der Steiermark eine lange, nicht nur jahrzehntelange, sondern in Wahrheit sogar zwei Jahrhunderte dauernde Diskussion. Erzherzog Johann wollte nämlich schon einen Nationalpark haben. Wäre er erfolgreich gewesen, dann hätten wir den ersten Nationalpark der Welt gehabt. Der erste Nationalpark war dann aber der Yellowstone-Nationalpark.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite