Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 61

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12.09

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsekretärin! Hoher Bundesrat! In diesem Zivilrechts-Änderungsgesetz geht es meiner Meinung nach vor allem darum, dass nachbarschaftliche Streitigkeiten zuerst in Form einer Mediation außergerichtlich gelöst werden müssen. Die Klage ist nur zulässig, wenn innerhalb von drei Monaten ab Einleitung des Schlichtungsverfah­rens keine gütliche Einigung erzielt werden kann. Nachbarschaftliche Streitigkeiten kommen leider immer öfter vor, und es ist oft unmöglich, dass zwei Nachbarn miteinan­der zu einer Einigung kommen. Daher ist es äußerst sinnvoll, dass zuerst in Form von Gesprächen beziehungsweise einer Mediation versucht wird, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Außerdem wird im § 364 Abs. 1 dezidiert angeführt, dass Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen haben. Ebenso wird das Recht auf Wahrung der Privatsphäre beziehungsweise dessen erhebliche Verletzung durch Ersatzanspruch einer Entschädigung geregelt.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass im Konsumentenschutzgesetz klarge­stellt wird, dass Pauschalreisende bei erheblichen Reisemängeln Anspruch auf Ersatz der entgangenen Urlaubsfreuden haben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.11

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Manfred Gruber. Ich erteile ihm das Wort.

 


12.11

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir Sozialdemokraten sehen den Beschluss des Nationalrates, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden soll, als einen Schritt in die rich­tige Richtung, ein Beschluss, der dem Umstand Rechnung trägt, dass einige Probleme einer Lösung durch den Gesetzgeber bedürfen.

Punktuell zu erwähnen wäre das Nachbarschaftsrecht, der Schutz der Privatsphäre so­wie Verbesserungen beim Konsumentenschutz. Nachbarrechtlicher Streit – ich glaube, ich könnte mich da auf einige Kollegen im Haus berufen – geht auch an Bürgermeis­tern nicht spurlos vorüber. Solche Streitigkeiten sind meistens sehr heftig, emotional, ja es kommt unter Umständen auch zu Handgreiflichkeiten. Sehr oft wird erwartet, dass der Bürgermeister als eine Art Schiedsrichter fungiert. (Bundesrat Dr. Aspöck: Weil überzogene Quellenansprüche gestellt werden!)

In dieser Gesetzesnovelle ist nun vorgesehen, Schlichtungsstellen einzurichten, die an­gerufen werden müssen, bevor man zu Gericht geht. Ich hoffe, dass diese Schlich­tungsstellen ihre Aufgabe erfüllen werden können, den Gerichtsbetrieb, der ohnedies auf Grund restriktiver Sparmaßnahmen in seiner Funktionalität dramatisch behindert ist, zu entlasten.

Gut gefällt uns auch, dass Eigentümer benachbarter Grundstücke ausdrücklich aufge­fordert werden, bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen. Schikanöses Vorgehen gegenüber Nachbarn wird in Zukunft als erhebliche Verletzung der Privatsphäre gesehen. Es wird nun ausdrücklich ein immaterieller Schadenersatz zuerkannt, wenn ein gewisser Grad an Erheblichkeit überschritten wird.

Wer von uns kennt nicht jemanden, der voller Urlaubslust weggefahren und voller Ur­laubsfrust wieder nach Hause gekommen ist? – Konsumentenschützer, Ombudsfrauen und Ombudsmänner sowie die Medien berichten eigentlich ständig darüber. Daher ist diese ausdrückliche Regelung im Konsumentenschutzgesetz zu begrüßen. Die Recht-


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