Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 63

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

12.17

Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf mich in Vertretung des Herrn Bundesministers für Justiz an Sie wenden, der heute bei einer Justizministerkonferenz im Ausland weilt, und möchte mich für die vorangegangenen Redebeiträge bedanken, was die Änderun­gen des Zivilrechts-Änderungsgesetzes 2004 anbelangt.

Ich glaube, diesen entnommen zu haben, dass große Übereinstimmung bei allen Fraktionen vorherrscht, dass wir hier Änderungen und Verbesserungen im Sinne der Konsumenten vorgenommen haben und dass es ein, wie manche Redner gesagt haben, erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Hier werden Rechte und Wünsche, aber auch der Schutz der Konsumenten ganz klar formuliert. Das ist gerade auch mir als Staatssekretärin im Konsumentenschutzressort ein sehr großes Anliegen. Ich freue mich daher natürlich auch, dass diese Novellierung im Sinne der Konsumen­ten zustande gekommen ist.

Die Verbesserungen im Bereich des Nachbarschaftsrechts wurden schon erwähnt, auch das in Zukunft mögliche Schmerzengeld für entgangene Urlaubsfreuden bei Pau­schalreisen, das aber sehr ausgewogen gehandhabt werden wird. Dass es in Zukunft nicht wegen jeder Kleinigkeit zu einer Entschädigung kommen kann, sondern letztend­lich dort, wo wirklich Schaden und entgangene Urlaubsfreuden entstanden sind, ist klar.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass gerade auch im Verbraucherrecht ganz we­sentliche Punkte wie zum Beispiel ein unbefristetes Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäf­ten enthalten sind, vor allem wenn der Unternehmer den Kunden nicht ordnungsgemäß belehrt und informiert hat.

Was für uns Konsumentenschützer sehr wichtig ist, ist eine Pflicht zur Herausgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Verbraucherverbände. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass es in diesem Bereich sehr viele Benachteiligungen und sehr viele Details gegeben hat, die eingeklagt werden mussten beziehungsweise wo darauf hingewiesen werden musste, dass sie nicht rechtmäßig sind. Es gibt in diesem Gesetz vor allem auch eine Erweiterung der Informationspflichten für Makler.

Ich glaube daher, wir zeigen gemeinsam – Regierung und Parlament, auch die Länder­kammer –, dass uns der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sehr wichtig ist. Wir zeigen aber auch, dass wir im Interesse der seriösen Anbieter handeln, dass wir unfaire Praktiken aufzeigen können, und dass wir auch Möglichkeiten haben, in Hinkunft gegen schwarze Schafe vorzugehen.

Herr Kollege Aspöck, ich werde gerne Ihren Dank an den Herrn Bundesminister und an seine Beamten weiterleiten. Ich bedanke mich auch für Ihre Debattenbeiträge. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.20

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dieses wird offenkundig nicht gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite