Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 112

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Nachdem wir da mit einer parlamentarischen Anfrage der Vorarlberger Kolleginnen und Kollegen nachgestoßen haben, hat der Ministerrat relativ rasch, am 12. August, be­schlos­sen, diese Regierungsvorlage tatsächlich auf die Reise zu schicken, nachdem sie im Verkehrsministerium einige Monate möglicherweise in Verstoß geraten war. Ich möchte mich dafür bedanken, dass dann die parlamentarische Behandlung zügig vor sich gegangen ist.

Jetzt komme ich zurück zu meiner Einleitungsbemerkung, was das mit Pferden zu tun hat: Als Reitersmann weiß der Herr Verkehrsminister und Vizekanzler natürlich auch, wie man dem Amtsschimmel die Sporen gibt. Das hat er getan, und dafür möchte ich herzlich danken! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Frei­heit­lichen.)

16.02

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Giefing. – Bitte.

 


16.02

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Mag sein, dass die gesetzliche Regelung, die wir heute anstreben, in ir­gendeiner Form im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug einmal vergessen wurde. Ich bin daher sehr froh, dass wir heute darüber nachdenken, dass die Promillegrenze, wie sie im Straßenverkehr Gültigkeit hat, auch im Schifffahrtsbereich auf 0,5 Promille herabgesetzt wird. Ich weiß, der Herr Minister war bei den Kfz ursprünglich eher ein Verfechter dessen, dass die 0,8 aufrecht bleiben. Darüber heute zu diskutieren, wäre, glaube ich, nicht mehr der richtige Zeitpunkt. Es ist aber im Zusammenhang mit der Schifffahrt nicht einzusehen, dass die Sicherheit von Personen lediglich auf den Straßenverkehr beschränkt wird.

Mit den Änderungen des Schifffahrtsgesetzes, wodurch nun in erster Linie die Boden­see-Schifffahrts-Ordnung betroffen ist, werden die Grenzwerte für das Führen von Wasserfahrzeugen unter Alkoholeinwirkung festgesetzt und vollzogen. Nach dem In-Kraft-Treten kann die Bundesgendarmerie in Zukunft Kontrollen mit Alkomaten vor­nehmen. Ich hoffe nur, dass genügend Personal für diese Tätigkeit zur Verfügung ge­stellt werden kann. Beim dem Personalabbau, dem die Gendarmerie derzeit unterliegt, ist dies, glaube ich, eine berechtigte Frage.

Derzeit ist im Bereich der Schifffahrt das Lenken mit 0,8 Promille Alkohol im Blut möglich, im Rahmen der gewerblichen Schifffahrt lediglich mit bis zu 0,1 Promille. Sicherheit ist für die Benützung der unterschiedlichsten Verkehrsmittel – sei es das Auto, sei es das Schiff, sei es die Bahn, die nunmehr doch zerschlagen werden soll – erste Priorität. 3,5 Millionen Menschen wurden im Jahre 2001 befördert. Die erhöhte Sicherheit wird allen Verkehrsteilnehmern zugute kommen.

Was den Bodensee betrifft, gab es laut Unterlagen im Jahre 2002 einen eher traurigen Re­kord. In diesem Bericht wird dokumentiert, dass innerhalb den letzten 17 Jahren nie so viele Unfälle wie im Jahre 2002 passiert sind. Insgesamt 199 Personen waren an Unfällen beteiligt, davon wurden allein 8 Menschen auf dem Bodensee getötet. Die häufigsten Unfallursachen sind dabei mangelnde Sorgfaltspflicht, technische Mängel, schlechte Seemannschaften auf den Segel- und Motorbooten, und natürlich war in manchen Fällen auch gewisser Leichtsinn dabei.

Sicherheit ist für uns ein wesentlicher Aspekt im öffentlichen Verkehr, dafür treten wir ein. Wer sich alkoholisiert hinter ein Steuer- oder Lenkrad setzt, handelt verantwor­tungs­los und nimmt in Kauf, dass er dabei vor allem andere gefährdet. Die Unfallgefahr im Zusammenhang mit Alkohol steigt rapid mit der Promillehöhe, wie wir alle wissen.


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