Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 168

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desländern bei den Höchstgerichten, die sich ja insbesondere auch mit vielen Fragen des Landesrechtes und mit Bund-Land-Kompetenzfragen beschäftigen, ist wichtig auf Grund der Erfahrungshorizonte und zu dem Zweck, dass es nicht zu einer weiteren schleichenden Zentralisierung kommt. Ich möchte da nichts unterstellen, aber wir wis­sen: Der Standort bestimmt oft den Standpunkt. Das gilt für alle Bereiche.

Österreich ist ein Bundesstaat, der aus neun Bundesländern gebildet wird, die den Reichtum und die Vielfalt der Republik repräsentieren. Die österreichische Gesamtper­spektive ist daher viel breiter, als der Erfahrungshorizont vom alleinigen Wiener Stand­punkt aus jemals sein kann. Das zu unterstreichen, ist eine Aufgabe, die wir im Österreich-Konvent insgesamt wahrnehmen wollen, und in ganz besonderem Maße gilt es das, glaube ich, in der Länderkammer des österreichischen Parlaments, dem Bun­desrat, zu unterstreichen.

Das möchte ich hier auch mit aller Entschiedenheit tun, und gleichzeitig möchte ich gerne mitteilen, dass die ÖVP-Fraktion selbstverständlich den vorliegenden Berichten des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes ihre Zustimmung erteilen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.02

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Vizepräsident Dr. Pesendorfer! Wir freuen uns, dass Sie zu uns gekommen sind. Der Bericht wurde uns ja seitens des Bun­deskanzlers vorgelegt. Aber dass Sie den Weg hierher zu uns gefunden haben, freut uns ganz besonders. Seien Sie herzlich begrüßt! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


20.02

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär – er ist momentan nicht anwesend; ich werde trotzdem meine Fragen stellen, die ich an ihn habe.

Grundsätzlich ist es, wenn man die beiden Berichte sowohl des Verfassungsgerichts­hofes als auch des Verwaltungsgerichtshofes liest, sehr wohltuend zu erfahren, dass beide Gerichte hervorragende Arbeit geleistet haben. Ich glaube, den beiden Gerichten gebührt der Dank von uns allen.

Was den Verfassungsgerichtshof betrifft, möchte ich Herrn Bundesrat Hösele schon sagen, dass es das Recht der Opposition ist, schlechte Gesetze beim Verfassungs­gerichtshof zu beeinspruchen – na selbstverständlich! –, und dass wir dieses Recht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes selbstverständlich auch in Anspruch nehmen. (Zwischenruf des Bundesrates Konecny. – Bundesrat Weiss: ... erfolgreich!) Immerhin wurde bei 62 Gesetzen festgestellt, dass sie teilweise verfassungswidrig waren.

Einer der Punkte, bei denen es zu großen Unstimmigkeiten gekommen ist, und zwar auch bei uns im Bundesrat, war dieses Budgetbegleitgesetz, das als großes Konvolut beschlossen wurde. Wir haben ja schon des Öfteren darüber gesprochen. Ich denke, hier hat auch der Verfassungsgerichtshof beziehungsweise der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes richtig erkannt, dass solche Gesetze nicht wieder in so einer Form beschlossen werden sollen.

Zum Verwaltungsgerichtshof: Es stimmt mich sehr nachdenklich, dass es im Jahr 2002 8 931 Rechtsfälle gab, die ein Rückstand aus vorhergehenden Jahren waren, dass 6 893 hinzugekommen sind und dass 6 944 Fälle behandelt wurden. Aber es gibt noch immer einen Rückstand von 8 880 Fällen. Nachdem ich den Bericht gelesen habe, denke ich mir – wie es auch angesprochen wurde –, dass es zu einer Reform des Ver­waltungsrechts kommen soll. Ich lese auch, dass die Bundesregierung diese Reform


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