Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 169

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angehen möchte. Dazu möchte ich den Herrn Staatssekretär – er ist leider nicht da – gerne fragen, wann denn diese Reform betreffend das Verfassungsrecht angegangen wird. Es ist dies im Sinne der Rechtssicherheit in Österreich dringend notwendig.

Als Zweites möchte ich ganz einfach fragen, wie es mit den Arbeitsbedingungen – das wird ja hier ebenfalls beklagt – bestellt ist, wann dort Änderungen geschaffen werden und wann die Raumsituation in den Gerichtsgebäuden verändert wird. Das hätte ich gerne gefragt. Ich hoffe, es wird dem Herrn Staatssekretär ausgerichtet und er kann mir darauf noch eine Antwort geben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.06

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Professor Dr. Böhm. – Bitte.

 


20.06

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Auch ich darf namens meiner Fraktion meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass Sie uns die Ehre gegeben haben, dies umso mehr, als ich Sie ja als akademischer Lehrer schon seit sehr vielen Jahren gut kenne und schätze.

Wir behandeln also heute die genannten Tätigkeitsberichte beider Gerichtshöfe für die Jahre 2001 und 2002. Einmal mehr sind sie durch die vorhin schon angesprochene, be­rechtigte Klage beider Gerichtshöfe über ihre permanente Überlastung geprägt. Ich möchte aber die Zahlen doch ein bisschen relativieren, auch zur Ehre des Verwal­tungs­gerichtshofes. Man muss auch seine Arbeitsleistung sehen.

2001 ist beim Verwaltungsgerichtshof der Neuanfall nochmals auf 7 404 Rechtssachen angestiegen und 2002 auf 6 893 Rechtssachen leicht zurückgegangen. Dem standen 2001 immerhin 7 243 Erledigungen und 2002 solche in 6 944 Fällen gegenüber. Der Rückstand von 8 954 Causen konnte bis Ende 2002 immerhin auf 8 800 anhängige Rechtssachen leicht abgebaut werden. Unter solchen Bedingungen kann es gewiss auch nicht überraschen, dass die durchschnittliche Dauer der mit Sachentscheidung erledigten Verfahren 2002 über 21 Monate betrug. 844 Akten waren sogar älter als drei Jahre.

Einer der Gründe dafür lag in den letzten Jahren in der Einrichtung vielfacher neuer Kollegialbehörden, die komplexe Regelungen unter Einbeziehung technischer Aspekte zu vollziehen haben, insbesondere etwa im Bereich der Telekommunikation, was auch die nachprüfende Kontrolle des Verwaltungsgerichtshofes immer schwieriger werden lässt. Im Konvent wird über mögliche Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung wie verkürzten Rechtszug und Einrichtung von Fachsenaten nachgedacht.

Eine anzuerkennende, wenn auch keineswegs ausreichende Entlastung brachten der neu geschaffene § 26a Verwaltungsgerichtshofgesetz betreffend Erledigung von Mas­senverfahren und die Ablehnung der Überprüfung von Erkenntnissen Unabhängiger Verwaltungssenate gemäß § 33a Verwaltungsgerichtshofgesetz. Mit der vermehrten Übertragung von Materien an die Unabhängigen Verwaltungssenate ist es aber keines­wegs getan. Völlig zu Recht weist der Tätigkeitsbericht – und das auch nicht zum ersten Mal – darauf hin, dass einzig und allein die seit Jahren geforderte Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Einführung von Verwaltungsgerichten erster Instanz, also Landesverwaltungsgerichten, eine grundlegende Entlastung erbringen kann. Um eine Personalvermehrung wird man ebenfalls nicht ganz herumkommen.

Verglichen damit stellt sich die Situation beim Verfassungsgerichtshof noch relativ günstig dar – alles relativ. Immerhin leidet aber auch er an hohen Zahlen von Neuanfällen. 2001 waren es 2 261 und 2002 sogar 2 569 neue Causen. Demgegen­über wurden mehr Rechtssachen erledigt, als anfielen, und das schon seit 1997, und


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