Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 77

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Was die Andeutung anbelangt, dass Richter über Jugendliche urteilen könnten, die hie­für nicht ausgebildet sind, muss ich sagen, so stimmt das nicht. (Bundesrat Konecny: Ich habe nicht von Ausbildung gesprochen, sondern von Praxis! Von der von den Rich­tern ausgeübten Praxis!) Es ist im Jugendgerichtshofgesetz geregelt, dass diese Rich­ter eine besondere Ausbildung und Erfahrung haben müssen, und das wird in der Praxis auch durchgehend in ganz Österreich durchgehalten.

Es ist auch sinnvoll, dass man in Pflegschaftssachen den Familienrichter entscheiden lässt und in Strafsachen den Jugendrichter – auch wenn es um denselben Jugend­lichen geht. Herr Professor Konecny! Wenn Sie diese Trennung kritisieren, so nehmen wir das zur Kenntnis nehmen. Es hat sich aber in der Praxis bewährt, dass Richter in ihren Spezialgebieten tätig bleiben, wenn bei Jugendlichen Pflegschaftssachen zu be­wältigen sind. Sie fordern den Spezialrichter in gewissen Bereichen zu Recht, nämlich in Pflegschaftssachen da und in Jugendstrafsachen dort.

Noch einmal zur österreichischen Jugendgerichtsbarkeit: Sie ist weltweit anerkannt (Bundesrat Konecny: Noch!), aber unsere Anerkennung und unser Dank müssen all diesen Richtern gelten, nicht nur einem. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bun­desräten der ÖVP.)

13.07

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kneiflel. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.07

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass ich erst relativ spät zu diesen Gesetzen, die heute zur Debatte stehen, zu Wort komme, weil da wirklich noch einige sachliche Aufklärungen erfolgen müssen.

Herr Professor Konecny! Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass Spezialisierung die Qualität erhöht. Das ist richtig – ein Grundsatz aus der Wirtschaft, der auch für die Ge­richtsbarkeit gilt. Im Fall der Verlegung von Linz nach Linz-Land ist das aber gegeben! Es ist das einvernehmlich mit dem Ministerium geregelt worden, und zwar auf Grund eines einstimmigen Beschlusses der Landesregierung, die da eingeschaltet wurde, und auf Grund einer einstimmigen Vereinbarung mit der Personalvertretung.

Ich habe vor zehn Minuten mit dem Personalvertreter Werner Gschwandtner vom Be­zirksgericht Linz-Land telefoniert und ihn gefragt, ob es da Probleme gibt. Er hat gesagt, es ist alles auf Schiene und im Einvernehmen mit den Betroffenen geregelt worden. Der Herr Bundesminister ist auf die Argumente sowohl der Personalvertretung der Richter als auch der Gerichtsangestellten – im konkreten Fall sind es 60 an der Zahl, die betroffen sind – eingegangen.

Zur Sache mit der Verlegung des Bezirksgerichtes Linz-Land: Es ist doch wohl ganz klar, dass das ein Vorteil für die Bevölkerung im Bezirk Linz-Land ist, wenn sie nicht zwölf oder 15 Kilometer von Traun bis an die Stadtgrenze Linz und durch ganz Linz durch ins Mühlviertel hinüberfahren muss! Das Bezirksgericht Linz-Land für den südlich der Donau und südlich der Landeshauptstadt gelegenen Bezirk Linz-Land war in Urfahr. Es sind insgesamt mehr als 130 000 Bewohner potentiell von diesem Gericht betroffen. Beim Bezirksgericht Linz-Land werden es konkret 100 000 Bewohner sein.

Durch die neue Bezirksgerichts-Organisationsreform wird es zukünftig im Bezirk Linz-Land nicht mehr drei, sondern zwei Bezirksgerichte geben, weil es ein großer Bezirk ist und weil das durch die beiden regionalen Zentren – da gebe ich Ihnen Recht, Frau Kollegin Lichtenecker – Enns und Traun gerechtfertigt ist. Es ist also nicht so, wie Sie


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