Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 88

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situation in unserem Land verschlechtern. Das ist, so meine ich, gerade in Österreich – das doch noch immer ein sehr reiches Land ist – mit Sicherheit nicht angebracht.

Es ist auch eine Tatsache, dass weder die Privatisierung noch die Einführung von Selbstbehalten eine Effizienzsteigerung im Gesundheitssystem bringen werden und dass sie eine solche auch in anderen Ländern nicht gebracht haben. Es wird sich jedoch bald herausstellen, dass die Bürger unseres Landes weniger zum Arzt gehen werden – und das wollen wir eigentlich nicht haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Chancen, in Österreich gesund zu bleiben, auch an die soziale Stellung und daran, wie hoch das Einkommen ist, geknüpft sind. Es ist daher sehr wichtig, dass die Ge­sundheitsvorsorge und die Belange betreffend die gesundheitliche Situation in Öster­reich die Aufgabe der öffentlichen Hand und nicht Privatsache der einzelnen Bürgerin und des einzelnen Bürgers sind.

Alle Menschen sollen in unserem Land einen fairen Zugang einerseits zu einer Basis­versorgung, andererseits aber natürlich auch zur Spitzenmedizin haben. Es kann nicht sein, dass die finanziellen Möglichkeiten darüber entscheiden, welche gesundheitlichen Vorsorgen und welche ärztlichen Besuche man sich leisten beziehungsweise nicht leisten kann.

Ein weiterer Punkt – ebenfalls notwendig und entscheidend –: Für Menschen, die in der Gesundheitspflege tätig sind, muss mehr gemacht werden. Ich meine, dass es not­wendig ist, dass HeimhelferInnen eine umfassende Ausbildung bekommen und dass sie arbeitsrechtlich und sozialrechtlich abgesichert werden.

Ganz wichtig wäre auch, dass wir in den Pflegeberufen endlich zu einem bundesweit einheitlichen Ausbildungsbild gelangen und dass die Pflegeberufe auch in den Bundes­ländern anerkannt werden.

Ich meine, im Gesundheitsbereich ist noch sehr viel zu tun. Meine Fraktion wird diesen drei Vorlagen die Zustimmung erteilen, weil damit wichtige Probleme einer Lösung zu­geführt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.54

 


Präsident Hans Ager: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. Ich erteile ihm dieses.

 


13.54

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Die Patientencharta, könnte man sagen, ist ein klassisches Thema der Länderkammer, des Bundesrates, erstens weil dieser Patientencharta eine Vereinbarung – ein so genannter Staatsvertrag nach Artikel 15a B-VG – zwischen den Ländern und dem Bund zugrunde liegt und zweitens weil – darin sind wir uns, glaube ich, auch einig – Patientenrechte und der Schutz der Patienten, ungeachtet der Gebietskörperschaften, uns allen ein wichtiges Anliegen sind.

Meine Damen und Herren! Diese Patientencharta nach Artikel 15a B-VG wollen alle Bundesländer – außer eben Salzburg und Wien –, beziehungsweise fünf Bundesländer haben diese Vereinbarung schon getroffen – das ist ja auch dem Bericht zu ent­nehmen.

Meine Damen und Herren! Warum – diese Frage muss auch in der Länderkammer be­rechtigt sein – hat Wien diese Vereinbarung noch nicht geschlossen? Warum trifft die Bundeshauptstadt Wien, das Bundesland, diese Vereinbarung mit dem Bund nicht?

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ist schon die Frage berechtigt: Ist Frau Stadträtin Dr. Pittermann das nicht so wichtig? Hat sie kein Vertrauen in die Wiener Krankenhäuser oder in die Gesundheitspflege? Wovor


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