Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 89

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

fürchtet sich Frau Stadträtin Dr. Pittermann oder Bürgermeister Dr. Häupl? Haben sie vielleicht Angst, dass Menschen ein Recht auf Behandlung bekommen? Wollen sie nicht, dass Patienten ein Recht auf Selbstbestimmung und Information haben, oder wollen die Wiener Verantwortlichen – in diesem Fall also Bürgermeister Häupl und Stadträtin Pittermann –, dass die Patienten keine Vertretung ihrer Rechte haben, oder fürchten sich Frau Stadträtin Dr. Pittermann und Bürgermeister Häupl vor der Durch­setzung von Schadenersatzforderungen und Ansprüchen, die in dieser Patientencharta vereinbart sind? – Meine Damen und Herren von der SPÖ! Wenn das die Motive sind, dann sollten Sie die Gesundheitsagenden der Stadt Wien anderen Politikern über­tragen. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen und Bundesräten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Sollte es aber eine reine Dialogverweigerung gegenüber der Bundesregierung sein, dann meine ich, meine Damen und Herren von der SPÖ: Tun Sie es bitte nicht zu Lasten kranker Menschen! Die Patientencharta und somit die Rechte der kranken Menschen sollten uns allen ein uneingeschränktes Anliegen sein, und ich begrüße es daher, dass auch das Bundesland Vorarlberg diese Vereinbarung treffen will.

Ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat von Schopenhauer abschließen: „Ge­sundheit ist nicht alles, aber alles ist nichts ohne Gesundheit.“ (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.57

 


Präsident Hans Ager: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichten­ecker. Ich erteile ihr dieses.

 


13.57

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident – zum dritten Mal heute –! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte gleich auf die Patientencharta Bezug nehmen, der wir natürlich zustimmen und die wir begrüßen. Dennoch ist dieser Ansatz stark verbesserungsfähig und -wür­dig, nämlich in Bezug auf die Einklagbarkeit der Rechte – das sei an dieser Stelle angemerkt. Dennoch werden wir, wie gesagt, zustimmen.

Das Medizinproduktegesetz ist wichtig, um Qualität zu sichern. Sicherung von Qualität, denke ich, wird in Zukunft im Gesundheitswesen generell eine sehr zentrale Aufgabe sein.

Um die Qualität zu sichern, ist Reform notwendig, und da ich Wert auf Dialog lege, möchte ich auch heute die Gelegenheit dazu nutzen, ein Stück Anregung unsererseits zum Thema Reform, Reformdialog im Gesundheitswesen mitzugeben.

Es ist schon die Wichtigkeit der Gesundheit, sozusagen als höchstes Gut des Men­schen, betont worden: einerseits für die Lebensqualität, andererseits auch für die Ein­kommenssituation – das ist völlig klar. Andererseits ist es natürlich auch so, dass sie auch ein wichtiger Faktor in der Wirtschaft ist. Wie aus einer Studie, die seitens des Ministeriums in Auftrag gegeben und letztes Jahr publiziert wurde, hervorgeht, sind es rund 7 Prozent der Wertschöpfung, die im Gesundheitssektor erbracht werden. Ande­rerseits sind es 385 000 Menschen, die in diesem Bereich tätig sind, und insofern lässt sich sozusagen daraus auch die Wertigkeit ablesen.

Jetzt ist eine Diskussion über die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems ent­brannt – was natürlich verschiedene Gründe hat, wie eben den medizinisch-techni­schen Fortschritt und auch demographische Entwicklung; das ist schon zu sehen.

Aber letztlich muss der gesamte Bereich auch unter anderen Aspekten gesehen wer­den, zum Beispiel auch unter dem politökonomischen Aspekt. – So muss man sich etwa ansehen, was denn die Interessen und Mächtigkeiten der Interessenvertretungen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite