Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 94

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Präsident Hans Ager: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Novem­ber 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Novem­ber 2003 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patien­tencharta).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Novem­ber 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltge­sundheitsorganisation über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation gewährten Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der 53. Tagung des Regionalkomi­tees für Europa vom 8. bis 11. September 2003 in Wien.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewer­tungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Normverbrauchsab­gabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumwein­steuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Zollrechts-Durchführungsge­setz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Finanzstraf­gesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2003 – AbgÄG 2003) (238 d.B. und 296 d.B. sowie 6890/BR d.B. und 6907/BR d.B.)

 


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