Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste.
Ferner eingelangt ist ein Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft „Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, geändert wird.
Dieser Beschluss unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.
Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.
Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen über die eingelangten Beschlüsse abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe diese Vorlagen sowie die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1. Halbjahr 2004 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
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Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, verweise ich darauf, dass die Fraktionen in der Präsidialkonferenz vom 16. Dezember 2003 für die Behandlung des Tagesordnungspunktes 1 eine so genannte Blockredezeit von insgesamt 3 Stunden festgelegt haben, wovon 55 Minuten auf die ÖVP, 55 Minuten auf die SPÖ, 25 Minuten auf die FPÖ und 25 Minuten auf die grüne Fraktion entfallen. Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird eine Gesamtredezeit von 20 Minuten nicht überschreiten.
Die jeweils in Anspruch genommene Redezeit und die auf die Fraktionen entfallenden Restredezeiten können von den Bildschirmen abgelesen werden.
Weiters gebe ich bekannt, dass in der Präsidialkonferenz vereinbart wurde, die Sitzung nach Beendigung des Tagesordnungspunktes 1 – voraussichtlich um 12 Uhr – zu unterbrechen und diese um 13 Uhr wieder aufzunehmen.
Damit soll – wenn der nationale Ratifizierungsprozess der EU-Beitrittsverträge mit ihrer Behandlung im österreichischen Bundesrat auf parlamentarischer Ebene abgeschlossen sein wird – allen Mitgliedern des Bundesrates in der Säulenhalle Gelegenheit zu einem Gedankenaustausch mit den Präsidenten der Parlamente unserer unmittelbaren Nachbarländer, der Slowakischen Republik, der Slowenischen Republik, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn, gegeben werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Hans Ager: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 7 bis 10, 11 bis 14, 15 und 16 sowie 25 bis 27 der Tagesordnung jeweils unter einem abzuführen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall.
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