Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 56

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Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


11.24

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte vorsitzende Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Ich danke Ihnen zuerst sehr herzlich für die Berichterstattung. Die Berichte sind ausgezeichnet, informativ und übersichtlich. Ich möchte namens der Fraktion auch einen Dank für die unbürokratische Hilfestellung für unsere Bürgerinnen und Bürger in unserem Staat aussprechen. Viele kommen dadurch zu ihrem Recht oder erhalten zumindest eine Rechtsauskunft. Es gibt daher eine große Akzeptanz in der Bevölkerung und der „klei­ne Mann“, sozusagen vor Ort, attestiert Ihnen politische Unabhängigkeit und ein offenes Ohr für seine Sorgen.

Gewaltig ist auch die Steigerung der Anlassfälle von 9 032 im Jahr 2001 auf 14 851 im Jahr 2002. Allerdings wird ein Drittel aus Nichtzuständigkeit zurückgewiesen. Diese Quote wäre sicher zu hinterfragen und es wäre zu prüfen, ob es eventuell mit der medialen Präsenz zu tun hat, dass viele Beschwerdeführer ihre Anliegen oder Streitfälle bereits automatisch von Ihnen vertreten sehen oder dies auch annehmen.

Bemerkenswert sind auch die 7 410 abgeschlossenen Prüfungsverfahren im Jahre 2002, da in diesem Jahr eigentlich nur 6 896 Verfahren angefallen sind. Offenbar wur­de da ein Rückstand aus dem Vorjahr abgearbeitet. In lediglich 642 Fällen war also die Beschwerde berechtigt. Das sind ganze 8,7 Prozent.

Im Bericht werden auch die Bürger- und Behördenkontakte, wie Vorsprachen, Sprech­tage, Schriftverkehr und so weiter erörtert. Nun ist die Volksanwaltschaft seit 1. April 1997 über E-Mail erreichbar. Weiters steht ja ein Online-Beschwerdeformular zur Ver­fü­gung. Da würde mich interessieren, wie es mit der Häufigkeit der Kontakte im Online­betrieb ausschaut, da es in diesem Bericht keine Hinweise darauf gibt.

Ein wichtiges Kapitel sind auch die legistischen Anregungen. Von den 137 Anregungen wurden, großzügig gerechnet, 15 Prozent aufgegriffen. Da wären durchaus Erweiterun­gen denkbar oder auch wünschenswert.

In den Grundrechten gibt es für viele Menschen in unserem Land Wissensdefizite. Es wird ihnen nicht immer die notwendige Beachtung geschenkt. Im 25. Bericht der Volks­an­waltschaft wurde in dankenswerter Weise ein eigener Grundrechtsteil aufgenom­men. Dies betrifft Fälle wie zum Beispiel Freiheit und Sicherheit, Erwerbsfreiheit, Da­ten­schutz, Minderheitenrechte, Hausrecht, Verfahrensfreiheit und vieles andere mehr. Diesem Grundrechtsverständnis ist sicher weiterhin besonderes Augenmerk zu schenken. Es ist also die Aufnahme dieser Dinge in Ihren Bericht besonders zu be­grüßen.

Abschließend darf ich sagen, es handelt sich um einen sehr positiven Bericht und ich danke der Volksanwaltschaft nochmals sehr herzlich für die bürgernahe Tätigkeit. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der SPÖ und der Grünen.)

11.27

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster ist Herr Bundesrat Schim­böck zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.28

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Unsere Vizepräsidentin Haselbach hat ein­mal gemeint, dass die Aufgaben der Landesverwaltung und der mittelbaren Bun-


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