Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 69

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Fall, so wird mir berichtet, abgeschlossen ist und dass wir im zweiten Fall noch eine Anfrage an das Bundesministerium laufen haben, wie weit dort der Verfahrensstand ist. Eine weitere Verfahrensverzögerung ist nicht mehr hinnehmbar. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Allgemeiner Beifall.)

12.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

 


12.20

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Da­men und Herren des Bundesrates! Der Zufall will es, dass ich als Nächster in der Tagesordnung dran bin, und die Geschäftsordnung lässt es zu, dass ich kurz das Wort ergreife. Ich mache das gerne, weil ich das, was Herr Volksanwalt Stadler gesagt hat, was ich mithören konnte, im Prinzip vorbehaltlos unterstütze. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das Phänomen der Verfahrensverkürzung ist eines, das mich ganz besonders be­schäf­tigt. Die Wirkung von kurzen Verfahren wurde bisher weitestgehend auch von Vollprofis, wenn ich das so salopp formulieren darf, unterschätzt. Ich habe vor wenigen Monaten Berechnungen in Auftrag geben lassen, und zwar von dritter Stelle. Seitens des Kreditschutzverbands wurde über mein Ersuchen errechnet, welcher Vermögens­zuwachs für die Volkswirtschaft entstehen könnte, wenn alle strittigen Zivilprozesse innerhalb eines Jahres beendet werden könnten. – Ich wette, dass niemand von Ihnen diese Zahl erraten würde, würde er sie nicht schon kennen. Die frühere Eröffnung sinnlos verschleppter Konkurse hätte einen Zugewinn der Volkswirtschaft um eine Milliarde € jährlich zur Folge.

Jetzt kommt das Phänomen, das die Sache überhaupt zum Phänomen macht: Der Investitionsschub würde bedeuten, dass wir mehr Richter benötigen würden. Wir haben zunächst einmal geschätzt, 200 Richter würden wir dafür benötigen. Diese Zahl ist weit überschätzt. Wir berechnen die notwendige Aufstockung jetzt genauer. Es würden deutlich weniger sein. Die Investition würde lediglich 10 bis 15 Millionen € betragen, das heißt, für 10 bis 15 Millionen € Investition im Personalbereich könnte man nach den Berechnungen des Kreditschutzverbandes der Volkswirtschaft eine Milliarde € Verluste ersparen, weil es dann nämlich zu einer deutlich niedrigeren Anzahl an verschleppten Konkursen kommen würde. In dieser Zahl von einer Milliar­de € ist noch nicht der Betrag enthalten, der dem Finanzministerium zufließen würde, weil ja auch der Finanzminister durch verspätete Konkurseröffnung Abgaben-, Steuern- und Gebührenausfälle verzeichnet. Ich habe diese Fakten bereits öffentlich bekannt gegeben. Im Moment gibt es Beratungen mit den Richtern. Auch der Bundesregierung habe ich dieses Projekt berichtet. Und das wird jetzt diskutiert.

Wenn Herr Volksanwalt Mag. Stadler sagt, dass es Einzelfälle gibt, wo Firmen ruiniert wurden und Familien durch zu lange Verfahren ruiniert wurden, dann tut mir das zutiefst weh, aber ich benötige die Unterstützung aller, um zu einer sinnvollen Ver­fahrensverkürzung zu kommen. Wenn Sie das unterstützen, dann unterstützen Sie damit auch mich, abgesehen davon, dass ich jede Kritik des Volksanwaltes in unserem Justizministerium sehr, sehr ernst nehme. Das war auch in der Vergangenheit so. Ich bin dankbar für diese stringente, strikte und ernsthafte Prüfung. Ich bin dankbar für jeden Hinweis, den wir bekommen, und ich glaube, dass wir die Anfragen der Volks­anwaltschaft auch sehr ehrgeizig und ausführlich beantworten. – Das ist das eine.

Noch kurz zum Fall Christian in Salzburg. Das neue Außerstreitgesetz, mittlerweile vom Nationalrat beschlossen, sieht vor, dass in Fällen, in denen Gewaltanwendung


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