Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 43

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urlaubszuschussgesetz und das Karenzgeldgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Roth-Halvax das Wort.

 


10.27

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Die vor­liegende Novelle stellt eine höchst notwendige Korrektur dar und unterstreicht die Fa­mi­lienpolitik der ÖVP unter dem Motto: die Familien stärken, Wahlfreiheit garantieren und die Leistungsfähigkeit sichern!

Es wird auf die Rückforderung der Zuschüsse an Familien seit dem Zeitpunkt der Einführung, also von 1996 bis 2001 sowie auf den bis zu 15-prozentigen Zuschlag verzichtet. Ich begrüße diesen Verzicht, der mit 4 Millionen € zu Buche schlägt und mit welchem ein Erbe sozialdemokratischer Minister korrigiert wird. (Bundesrat Manfred Gruber: ÖVP-Regierungsbeteiligung!) Sozialleistungen zur Existenzsicherung sollten nicht wie Bankdarlehen behandelt werden!

Wie ist der Stand des novellierten Gesetzes? – Die Eltern müssen nun über die Rück­zahlungspflicht informiert werden. Der 15-prozentige Zuschlag wird abgeschafft. Wie­ters ist der Minister ermächtigt, in Härtefällen bei einer bis zu 15-prozentigen Über­schreitung der Zuverdienstgrenze von einer Rückzahlung abzusehen.

Erwähnenswert ist weiters, dass man beim Karenzgeld 316 € pro Jahr dazuverdienen durfte und ab 2002 die Zuverdienstgrenze auf 14 600 € angehoben wurde.

Der Ruf seitens der Sozialdemokratie nach einer echten Wahlfreiheit ist für mich nicht nachvollziehbar, denn diese Maßnahme ist ein Quantensprung hinsichtlich Erhöhung und Wahlfreiheit für die mündige Bürgerin. So sei auch nicht unerwähnt, dass Öster­reich laut Eurostat bei den Familienleistungen hinter Luxemburg an zweiter Stelle rangiert.

Folgende Maßnahmen seien in diesem Zusammenhang erwähnt:

höhere Anrechnung der Kindererziehungszeiten von 18 auf 24 Monate für die Pension; die Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Kindererziehungszeiten wurde auf mehr als 200 Prozent angehoben; pro Kind drei Jahre weniger Durchrechnungszeit; eine familienfreundliche Steuerreform, wie zum Beispiel der Alleinverdienerab­setzbe­trag in der Höhe von 364 €; die Anhebung der Pendlerpauschale, die Familienhospiz­karenz und die Anhebung der Zuverdienstgrenze um das Vierfache sowie die Erhö­hung der Familienbeihilfe.

Die von dieser Regierung getätigten Maßnahmen im Sinne einer familienfreundlichen Politik könnten noch weiter aufgezählt werden, sollten aber bekannt sein.

Was die Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, sollte berücksichtigt werden, dass die Ansprüche im ländlichen Raum andere sind als im städtischen Umfeld. Zusätzlich sollte die Wahlfreiheit eines vielfältigen Angebotes gewährleistet sein, wie zum Beispiel in Niederösterreich. Niederösterreich ist das einzige Bundesland, in dem die Kinder-


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