Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 47

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im Speziellen durch das Finanzministerium und das Sozialministerium, erreicht wor­den. Wir können nicht in einer Legislaturperiode oder zwei Legislaturperioden das auf­holen, was in den vergangenen Jahren versäumt worden ist – nicht in böser Absicht, aber man ist einem gewissen modischen Trend gefolgt und hat die Familie nicht mehr als Kern einer Staatsgemeinschaft aufgefasst.

Bei AlleinerzieherInnen sind die Einschränkungen noch größer: Ein Alleinerzie­her­haushalt mit einem Kind muss um 33 Prozent und mit zwei Kindern um 64 Prozent mehr Einkommen erzielen, um im Wohlstandsniveau gegenüber dem Ein-Personen-Haushalt nicht zurückzufallen.

Diese Zahlen sind Fakten. Es muss uns gelingen, diese Einkommensunterschiede für Familien im Laufe der nächsten Jahre aufzuheben. Wir wissen, nicht nur Geld macht eine Familie aus. Wir wissen aber auch, dass das Geld sehr wohl ein wesentlicher Punkt ist, um das Leben lebenswert zu erhalten. Man möchte nicht gegenüber den Nachbarn abfallen.

Also: Wir brauchen nicht ein Kind pro Familie, wir brauchen mehrere Kinder, um das Wohlstandsniveau der Republik Österreich wieder anzuheben. Es wird immer von den Arbeitslosen gesprochen, aber dabei übersehen, dass wir keine Kinder haben. Die Arbeitslosen sind teilweise durch die Kinderlosigkeit bedingt, denn wer braucht denn die verschiedenen Tagesgüter, die man konsumieren will, wer braucht Haushalts­ge­räte, wenn keine Kinder mehr vorhanden sind? Viele haben zwei Haushalte, also mehr als zwei Staubsauger braucht man nicht. Wo kommt das Wachstum her? Wir brauchen Kinder!

Ich rufe Sie auf zu einer Politik und zu einer Kultur des Lebens! Ich rufe Sie auf gegen eine Politik und gegen eine Kultur der Abtreibung, welche ein staatlich straffrei gestell­ter Mord ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.46

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


10.46

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! – Herr Kollege Gudenus! Die Abtreibungsdebatte ist eine andere, die möchte ich hier nicht führen, aber ich bin doch ein wenig entsetzt über Ihre Meinung in diesem Punkt. Aber das diskutieren wir vielleicht später. (Bundesrat Mag. Gudenus: Es steht Ihnen frei, so zu sprechen, wie Sie wollen!)

Mit der Änderung, die wir hier heute beschließen sollen, wird ein alter Missstand be­seitigt, und das ist auch gut so. Da wurde zuerst Menschen in schwierigen Situationen Geld gegeben, aber in jenem Moment, da eine Einkommensgrenze überschritten wurde, musste das mit einem 15-prozentigen Zuschlag zurückgezahlt werden. Das ist ja alleine schon deshalb nicht sinnvoll, weil damit Menschen, vor allem Frauen, zu AlmosenempfängerInnen werden. Und sie werden auch noch bestraft, wenn sie Geld verdienen.

Dieses Problem wird auch weiterhin bestehen bleiben, auch wenn diese Zuverdienst­grenze angehoben wird. Es ist eben oft schwierig zu berechnen, wie hoch das Jah­reseinkommen letztendlich wirklich sein wird, vor allem bei einem unregelmäßigen Ein­kommen, das bei Frauen sehr häufig ist. Außerdem arbeiten Frauen sehr oft in so ge­nannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Hier ist es eben besonders schwie­rig, vorauszuplanen und Zuverdienstgrenzen im Auge zu behalten.

 


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