Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 79

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Evaluierung sollen die Sozialpartner eingebunden werden, um eine praxiskonforme Vorgangsweise zu gewährleisten.

Zweitens: Seitens der Wirtschaft wird damit gerechnet, dass die Erweiterungsländer auf diese Regelungen mit Retorsionsmaßnahmen reagieren und ihren Arbeitsmarkt für österreichische Arbeitskräfte einschränken werden. Und diese mögliche Maßnahme müssen wir im Zuge der Evaluierung genauestens überprüfen. Nur so können wir nämlich verhindern, dass die Nachteile der Retorsionsmaßnahmen nicht die Vorteile dieses Gesetzes überwiegen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.52

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kon­rad. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


12.53

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die grüne Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen. Ein interessantes Detail ist auch, dass Ungarn, Tschechien und Slowenien, also die betroffenen Staaten, bereits angekündigt haben, reziproke Maß­nah­men auf dieses Gesetz zu setzen. Das heißt, dieses Gesetz wird in weiterer Folge auch Österreicherinnen und Österreicher, die zukünftig in Ungarn, Tschechien oder Slowenien arbeiten wollen, behindern. – Das als Vorbemerkung.

Die Ungleichbehandlung von Saisonniers hat mein Vorredner Gumplmaier schon angesprochen. Sie erwerben zwar einen Anspruch, aber sie erhalten kein Arbeitslo­sengeld, und das ist einer der Gründe dafür, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Andererseits – und das halte ich schon für problematisch – werden zukünftige EU-BürgerInnen zwar offiziell, aber noch lange nicht faktisch vom Arbeitsmarkt fern­gehalten. Eine Aufenthaltsberechtigung haben diese Menschen nämlich, aber sie ha­ben eben keine beziehungsweise eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis. Dass sie diese noch nicht bekommen, wurde ja damit begründet, dass der österreichische Arbeits­markt Zeit braucht – was wahrscheinlich stimmt –, sich auf so viele potentielle Arbeits­kräfte einzustellen.

Natürlich – wurde dann weiter argumentiert – haben diese Menschen aus den neuen Mitgliedstaaten sehr großes Interesse daran, in Österreich zu arbeiten, da hier das Lohnniveau höher ist. Man kann sagen, sie dürfen hier nicht arbeiten, aber dadurch wird diese Differenz beim Lohnniveau auch nicht geringer. Und da ihnen der Aufenthalt gestattet ist, gehe ich davon aus, dass wir durch diese Regelung in den nächsten Jahren vor allem die Schwarzarbeit fördern werden, aber sicher nicht die Einstellung des Arbeitsmarktes auf die neue Situation.

Etwas Weiteres fällt mir auf: Wir haben heute den 16. April, am 1. Mai findet die Erweiterung statt, und heute soll der Bundesrat dieses Gesetz bestätigen. – Ich gebe Ihnen Recht, es ist wichtig, sich an die neue Situation anzupassen, ich merke aber an, dass mir vorkommt, Österreich ist nicht nur in diesem Bereich ziemlich spät dran, wenn es darum geht, sich darauf einzustellen, dass am 1. Mai die EU erweitert wird. Öster­reich hat eine ganze Reihe von Chancen verschenkt.

Wir haben zum Beispiel – ich glaube, in der letzten Sitzung des Bundesrates – das akademische Mobilitätsprogramm Ceepus bestätigt, und im Laufe dieser Diskussion hat die Bildungsministerin zugegeben, dass es eigentlich sinnvoll wäre, das Angebot beim Sprachunterricht um Sprachen aus den mittel- und osteuropäischen Ländern zu erweitern. Es ist tragisch genug, dass diese Idee nicht schon nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in Angriff genommen wurde, aber jetzt würde ich sagen, kann man einen Intensivsprachkurs gar nicht mehr so schnell belegen, damit es sich bis zur Er-


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