Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 159

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (285 d.B. und 498 d.B. sowie 7058/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GIBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden (307 d.B. und 499 d.B. sowie 7042/BR d.B. und 7059/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Gemäß § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung übernimmt die Berichterstattung zu den Punkten 14 und 15 die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Bundesrätin Johanna Auer, weil sich der gewählte Berichterstatter entschuldigen musste.

 


Berichterstatterin Johanna Auer: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Frau­enangelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Frauenangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Ausfertigung vor.

Der Ausschuss für Frauenangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin hiezu ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich erteile ihr das Wort.

 


19.16

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Da­men und Herren! Die am 26. Mai mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlos­senen Gleichbehandlungsgesetze sind – das möchte ich hier wirklich mit aller Deut­lichkeit feststellen – gesellschaftlich nicht unumstritten.

 


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