Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 131

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dert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2003, geändert wird (386/A und 527 d.B. sowie 7060/BR d.B. und 7078/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz zur Bereinigung von Bundeshaftungsgesetzen (Bundeshaftungsrechtsbereinigungs­gesetz) (480 d.B. und 526 d.B. sowie 7061/BR d.B. und 7079/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 18 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 15 bis 18 ist Herr Bundesrat Wiesenegg. Ich bitte ihn um die Erstattung der Berichte.

 


Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Der Beschluss liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz Bun­des-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bitte, mit der Berichterstattung fortzufahren.

 


Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Danke, Herr Präsident, für die Aufforderung.

Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betref­fend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Republik Moldau zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinde­rung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz Bun­des-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte sehr.

 


Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Danke, Herr Präsident.

Ich komme zum Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 130/2003, geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

 


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