Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 11

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Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Es ist nicht richtig, dass das Schnellfahren in das Vormerk­system nicht aufgenommen wird, sondern das Vormerksystem, wie es geplant ist, setzt auf die bisherigen Entzugsdelikte auf. Das heißt: All jene Delikte, die bisher schon mit dem Führerscheinentzug bestraft wurden, bleiben selbstverständlich aufrecht und wer­den auch in Zukunft mit dem Führerscheinentzug bestraft. Dieses Vormerksystem setzt sozusagen eine Stufe weiter darunter an und nimmt weitere gefährliche Delikte, die bisher nicht mit dem Führerscheinentzug bestraft wurden, sondern mit Verwaltungs­strafen, ebenso auf, sodass insgesamt dadurch eine entsprechende Verschärfung eintritt.

Also Alkoholdelikte, Schnellfahrdelikte haben, wie bisher, den Führerscheinentzug zur Folge, und weitere 13 Delikte, die bisher nicht mit dem Führerscheinentzug bedroht wurden, führen in einem Dreistufensystem ebenfalls zu einem Führerscheinentzug. Insofern ist dieses System durchaus sehr gut aufeinander abgestimmt und ergänzt sich sogar sehr gut und sehr erfolgreich. Wir sind überzeugt davon, dass sich auch in der Begutachtung erweisen wird, dass dieses System im Wesentlichen von allen betrof­fenen Autofahrerverbänden, aber auch vom Kuratorium akzeptiert werden wird. Im Übrigen läuft gerade jetzt, wie gesagt, das Begutachtungsverfahren, und wir werden dort auch alle Anregungen, die sinnvoll sind und zur Verkehrssicherheit beitragen, selbstverständlich in die Endfassung dieses Systems aufnehmen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Bundesrat Gruber. – Bitte.

 


Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Staatssekretär! Ich weiß nicht, aber ich nehme an, Sie kennen das Modell Graz. Glauben Sie, dass dieses Modell, umgelegt auf ganz Österreich, dazu beitragen könnte, die Ziele der EU zu erreichen?

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Ich weiß nicht ganz genau, was Sie mit dem Modell Graz meinen. (Bundesrat Gruber: Darf ich Sie aufklären, Herr Staatssekretär?) Ich gehe da­von aus, dass Sie damit die entsprechenden Tempobeschränkungen in der Innenstadt meinen.

 


Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Nein! Es ist so, dass es eine Zusam­menarbeit des Magistrats der Stadt Graz, der Exekutive und von Dritten, also privaten Tempomessern, gibt, und in dieser Form will man gefährliche Stellen überwachen. Die Exekutive übernimmt von Dritten, von externen Messern die Unterlagen, und man führt eine Überwachung ein. Das ist das Modell Graz, wie es jetzt in den Tageszeitungen präsentiert wurde, und ich möchte Sie fragen, ob Sie sich vorstellen können, dieses Modell auf ganz Österreich umzulegen. Glauben Sie, dass dieses Modell, österreich­weit umgesetzt, dazu beitragen könnte, die Ziele, die sich die EU gesetzt hat, zu erreichen?

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Dieses Modell muss sicherlich evaluiert werden. Ob es tatsächlich den Erfolg bringt, der davon erwartet wird, das kann, glaube ich, noch nicht endgültig beurteilt werden.

Wir sind in unserer Verkehrssicherheitspolitik und bei der Überwachung bisher immer davon ausgegangen, dass der ruhende Verkehr durchaus von privaten Sicherheits­unternehmen, im Auftrag etwa der Gemeinde oder der Polizei, überwacht werden kann und soll, dass es aber Aufgabe der Exekutive ist, den fließenden Verkehr selbst zu


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