Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 16

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Erfassungsquote heranzuziehen. Diese gibt im Wesentlichen das Verhältnis der Anzahl von mautpflichtigen Fahrzeugen mit funktionierender GO-Box, bei der eine korrekte Mauttransaktion durchgeführt wurde, zur Gesamtzahl der mautpflichtigen Fahrzeuge mit funktionierendem Fahrzeuggerät wieder.

Sie wird von der ASFINAG monatlich ermittelt, beträgt derzeit rund 99,6 Prozent und übertrifft damit bereits deutlich die im Betreibervertrag mit EuropPass festgelegte Quote für das gesamte erste Betriebsjahr in der Höhe von 93 Prozent, gerechnet über jeweils drei aufeinander folgende Kalendermonate. Bei der Fehlerquote handelt es sich hingegen ausschließlich um eine Leistungskennzahl für ein Mautsystem, das unter Laborbedingungen einem Dauertest unterzogen wird. Es ist somit für eine Beurteilung eines in Betrieb befindlichen Mautsystems irrelevant.

Sie sehen also aus meiner Antwort, dass die Fehlerquote von 0,4 Prozent deutlich unter der im Betreibervertrag mit Europpass festgelegten Quote liegt, sie gibt also keinerlei Anlass zur Besorgnis. Und es handelt sich hier um die völlig korrekte Erfüllung eines Vertrages.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sind Ihnen Überprüfungen des Rechnungshofes in dieser Angelegen­heit bekannt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Diese Prüfungen des Rechnungshofes sind uns bekannt. Sie sind aber derzeit im Gange. Es liegt mir persönlich noch keine abschließende Stellung­nahme vor. Gemäß den ersten Informationen, die ich habe, hat der Rechnungshof keinen Anlass gesehen, die Vereinbarungen, die es zwischen EUROPPASS und ASFINAG gibt, in irgendeiner Weise anzuzweifeln.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Eine Zusatzfrage wünscht Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wann werden Sie bei der LKW-Maut eine jährliche Anhebung um mehrere Prozente, so wie auch bei der Schienenmaut, festlegen, damit der Konkurrenznachteil der Schiene nicht noch größer wird?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Es gibt diesbezüglich keinen Konkurrenznachteil der Schiene, weil die österreichische Schienenmaut auch im internationalen Vergleich relativ niedrig ist, während die österreichische LKW-Maut im europäischen Vergleich sehr hoch ist.

Wir haben eine sehr hohe LKW-Maut im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, wir reizen die EU-Wegekostenrichtlinie diesbezüglich sehr weit aus. Und Sie wissen ja auch, dass es diesbezüglich ständig Beanstandungen, zum Teil auch Klagen der Euro­päischen Union gibt, wonach unsere Mauten insgesamt zu hoch wären. Es besteht also keinerlei Anlass, diese Relation in irgendeiner Weise zu verschieben oder auch als diskriminierend anzusehen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

 


Eine Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Wiesenegg. – Bitte.

 


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