BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 24

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stelle Ihnen nachher diese Stellungnahme, wenn sie Ihnen noch nicht bekannt ist, gerne zur Verfügung.

Sind Sie bereit, dieser Forderung der Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer Ober­österreich Nachdruck zu verleihen?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich kenne diese gemeinsame Position zweier Länderkammern aus den Medien, und ich habe mich diesbezüglich rückversichert: Das ist nicht die Position der Wirtschaftskammer Öster­reich! Es ist nicht die Position der Wirtschaftskammer Österreich, eine Zurücknahme dieser Richtlinie durch die Kommission zu fordern. Das wäre auch höchst eigentümlich und würde Österreich in einer für dieses Land schädlichen Art und Weise isolieren.

Noch einmal: 25 EU-Mitgliedstaaten befürworten diese Richtlinie. Der Kok-Bericht fordert ganz energisch Dienstleistungsfreiheit – echte Dienstleistungsfreiheit! – spätes­tens bis Ende 2005, und zwar ab sofort. – Jetzt in die Gegenrichtung zu gehen, wäre für den Standort und für die Arbeitsplätze schlecht und würde uns politisch ins isolierte Eck stellen.

Zu dem von Ihnen angeschnittenen Punkt, dass 25 Gesetze gegeneinander stehen würden: Ich habe schon angesprochen, dass es wichtig ist, dass der Dienstleister – egal, ob das ein Wirtschaftstreuhänder, ein Handwerker oder wer auch immer ist – nach den im Zielland geltenden Vorschriften im Sozialrecht, im Arbeitnehmer­schutz­recht und, und, und vorzugehen hat. Wenn es um Sicherheit und Ähnliches geht, sollen die im Land geltenden Vorschriften anzuwenden sein, und es wird unser Interesse sein, das so gut wie möglich zu verwirklichen.

Das muss ja auch im Interesse der Kommission liegen! 25 unterschiedliche Vor­schriften in allen EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung zu bringen, das wäre ein von der Bürokratie her unübersichtlicher, unhaltbarer und unerwünschter Zustand! – Ich gehe davon aus, dass alle anderen 24 EU-Mitgliedstaaten und auch die Kommission diese Zielvorstellung haben und dass diese jetzt bei der Ausverhandlung und Ausformu­lierung dieser Dienstleistungsrichtlinie eingebracht wird.

Noch einmal: Ich kenne diese gemeinsame Position, wie gesagt, nur aus den Medien. Ich habe mich dann aber in Wien rückversichert, und da hat man davon nicht sehr viel gewusst.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Zusatzfrage: Herr Dr. Derno­scheg. – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Karl-Heinz Dernoscheg (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Frau Bundesrätin Lichtenecker war schon so wissensdurstig, dass bereits einiges mitgefragt und mitbeantwortet wurde.

Daher bitte ich noch um Konkretisierung: Bleibt der hohe österreichische Standard beim Schutz der Konsumenten auch nach Verabschiedung der Richtlinie aufrecht?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Davon ist auszugehen, und das wird auch unsere Zielvorstellung sein.

Wir müssen uns insgesamt in unserem wirtschaftspolitischen Handeln in den nächsten Jahren verstärkt fragen: Wie schaut es aus? Dient das unserer Wettbewerbsfähigkeit, ja oder nein? – Mit „wir“ meine ich die Europäer insgesamt, nicht nur die Österreicher.

 


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