Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 218

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Staatssekretär, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.19

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Haller. – Ich erteile ihm das Wort.

 


11.20

Bundesrat Ing. Hermann Haller (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Staatssekretär! Verehrte Bundesratskolleginnen und -kollegen! Patente und deren Entwicklung sind ein wichtiger Aspekt für die Messung und den Vergleich von Volkswirtschaften, sei es im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovationskraft oder den technischen Fortschritt. So kommt es auch, dass der Schutz intelligenten Eigentums und Unternehmen auch für Erfinder sehr wichtig ist.

Die vorliegende Patentrechts- und Gebührennovelle 2004, die in der Zwischenzeit von der Biopatent-Richtlinie abgekoppelt ist, die eine sehr große Verspätung aufweist und längst dieses Haus passiert haben sollte, bringt eine Verbesserung mit sich, wie zum Beispiel, die Veröffentlichung 18 Monate vor dem Registerzeitpunkt festzulegen. Das war früher anders.

Die zweite Verbesserung ist, dass es eine bessere Beschwerdemöglichkeit gibt. Es besteht auch ein besserer Rechtsschutz des Patentinhabers. – So weit, so gut zu diesem Gesetz.

Da ich selbst Betroffener bin und Musterschutz für eine Idee innehabe, kann ich diese zeitgemäße Anpassung und die Internationalisierung nur mehr als begrüßen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Auch bei dieser Novelle ist es mir unverständlich, warum sich die Sozialdemokraten weigern, mitzugehen, und die Grünen – anschei­nend im Doppelpack – bei diesem Zickzackkurs wieder mit dabei sind (ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen) – leider zeigt sich das immer mehr –, denn diese Novelle bringt eine deutliche, ganz wesentliche Verbesserung, und zwar die Veröffentlichung 18 Monate nach dem Einreichdatum, dem Prioritätstag. Damit kommt es zu einer Verbesserung im Hinblick auf das Schutzrecht, auf den Wunsch nach Infor­mationen der Wirtschaft und der Öffentlichkeit und letztendlich auch zu einer besseren vermögensrechtlichen Stellung des Patentinhabers.

Herr Kollege, von einem Belastungspaket zu sprechen ist Polemik pur. Denn, meine Damen und Herren, Gebühren, die in diesem Bereich eingehoben werden, sind seit zehn Jahren nicht erhöht und nicht verändert worden. Wenn Sie von 70 Prozent sprechen, so ist zwar der Prozentsatz hoch, aber nicht der Geldbetrag. Eine Anpas­sung ist daher durchaus notwendig, und es erfolgt eine ähnliche Regelung wie beim TRIPS-Abkommen.

Tatsache ist auch, dass die Organisation des Patentamtes damit wesentlich flexibili­siert wird. Ein Nebenaspekt ist, dass beispielsweise PC-Programme nicht mehr dem Schutz der Patentierung unterliegen. Ich denke, dass ein Gesetz im Interesse der Wirt­schaft vorgelegt wurde, dem wir hier gerne die Zustimmung geben. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

11.22

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.23

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Lieber Herr Kollege Haller, ich kann dir schon erklären,


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