Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 112

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Das ist also auch ein Zeichen des Wohlstandes und der Akzeptanz des Luftverkehrs, die neue Personengruppen erschlossen haben. Dadurch ist eben auch die Anzahl der Flugbewegungen gestiegen, was zweifellos auch zu einer erhöhten Lärmbelästigung führt.

Ich darf aber auch dazusagen – und das sage ich immer wieder sehr gerne als Staats­sekretär, der für Forschung zuständig ist –: Wenn man sich im Vergleich die Techno­logie der Düsentriebwerke der vergangenen Jahrzehnte und die heutige Technologie anschaut, dann muss man schon sagen, dass Forschungsergebnisse dazu geführt haben, dass Flugzeuge wesentlich leiser geworden sind. – Ich glaube, diesen Umstand sollte man doch auch erwähnen und ihm Rechnung tragen.

Letztendlich sollte die Tatsache – die Frau Kollegin hat es bereits erwähnt –, dass ge­rade der Flughafen Wien-Schwechat rund 15 000 Arbeitsplätze bedeutet, berücksich­tigt werden. Wir wissen sehr wohl, dass für Anrainer die Belastung durch Fluglärm eine außerordentliche ist, aber wir wissen auch, dass die Flughäfen einen wirtschaftlichen Aspekt darstellen, und – das muss ich schon auch dazu sagen – eine Betriebspflicht haben.

Wenn ein Flughafen geöffnet hat, dann hat er Starts und Landungen unter Bedingun­gen, die natürlich vorher definiert sind – da sind die Chapter-3-Flugzeuge –, auch zu­zulassen. Es gibt da nicht die Möglichkeit, zu unterscheiden beziehungsweise gewisse Fluggesellschaften landen zu lassen und andere nicht.

Ich gebe auch zu bedenken: Es wird schon längst in Slots gearbeitet. Das heißt, Flug­zeuge dürfen sowieso nur mehr in bestimmten Zeitfenstern landen, weil einfach auch der Luftraum bereits überfüllt ist.

Wir wissen, dass das Thema Fluglärm ein sehr wichtiges ist, und wir bemühen uns auch, in diesem wichtigen Thema den Anrainern entgegenzukommen. Wir wissen aber auch ganz genau, dass Flughäfen erstens Arbeitsplätze sichern und zweitens einen sehr großen wirtschaftlichen Aspekt darstellen.

Zu guter Letzt darf ich schon noch erwähnen, dass sich dieses Gesetz nicht eignet, Flugbenzin zu besteuern. – Danke schön.

20.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Prutsch. Ich erteile es ihm.

 


20.00.18

Bundesrat Günther Prutsch (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im Katastrophenfall sowie bei schwe­ren Unfällen ist die gegenseitige Hilfeleistung mit Fluggerät mit allen Nachbarstaaten bereits geregelt. Es wurden also entsprechende Abkommen bereits abgeschlossen. Anders sieht die Situation aber bei kleineren Alltagsereignissen aus: Für Flüge im Such- und Rettungsdienst sowie für Ambulanz- und medizinische Versorgungsflüge gibt es derzeit erst mit zwei Staaten, nämlich mit Ungarn und Italien, ein entsprechen­des Abkommen beziehungsweise entsprechende Verträge.

Ich denke, es ist höchst notwendig und an der Zeit, mit allen Nachbarstaaten entspre­chende Abkommen abzuschließen. Als unmittelbarer Grenzlandbewohner finde ich es daher sehr erfreulich, dass nun dieses Abkommen mit Slowenien abgeschlossen wird. Ich denke, es ist ein kleiner, aber nicht unwesentlicher Schritt zur Verbesserung unseres gemeinsamen Lebensraumes.

Zur Frage der lärmbedingten Betriebsbeschränkung auf Flughäfen noch eine kurze Anmerkung. Es ist von meiner Vorrednerin, aber auch vom Herrn Staatssekretär schon


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