Das ist so unehrlich, und es tut eigentlich Leid, dass man 60 Jahre danach in diese Unehrlichkeit flüchtet.
In der Diskussion hat man von verschiedensten Seiten – ich rede jetzt nicht vom Fall Kampl – doch hin und wieder ein Licht gesehen, dass das jetzt irgendwann dieses Unrecht gegenüber dieser Personengruppe aufgehoben wird. Das ist es nicht, und es tut eigentlich weh, dass in diesem Bedenkjahr und Gedenkjahr dieser eine Schritt, der notwendig gewesen wäre, nicht gegangen wurde.
Mir persönlich tut das wirklich äußerst
Leid, dass wir heute diesem Gesetzesbeschluss nicht unsere Zustimmung geben
können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
18.08
Präsident Peter Mitterer: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Staatssekretär Dolinschek. Ich erteile es ihm.
18.08
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich ist einmal allen zu danken, die am Wiederaufbau Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg mitgewirkt haben – egal, ob das Männer oder Frauen waren, aber Frauen ganz besonders, ob es Frauen ohne oder mit Kindern waren, ob es Frauen waren, die später ein höheres Einkommen gehabt haben, ob es Frauen waren, die später Österreich verlassen haben. Grundsätzlich ist allen zu danken.
Diese einmalige Zuwendung von 300 €, die die Bundesregierung auf Grund des Jubiläumsjahres jetzt jenen Frauen zuerkennt, ist ein symbolischer Anerkennungsbeitrag. Man hat hier eine gewisse Frauenriege ausgewählt, die entweder Kinder geboren oder großgezogen hat. Es sind also auch jene Frauen berücksichtigt, die selbst keine Kinder geboren, diese aber erzogen haben. Es waren sehr viele Waisenkinder, es sind oft Kinder oft aus der Nachbarschaft, aus der Verwandtschaft angenommen und großgezogen worden.
Es sind davon alle österreichischen Staatsbürgerinnen umfasst, die vor dem 1. Jänner 1951 entweder Kinder geboren oder großgezogen haben. Das einmal dazu.
Finanziert werden soll diese Einmalzahlung, die von den Betroffenen beim Bundessozialamt beantragt werden muss, aus den überschüssigen Mitteln des Härteausgleichsfonds des Sozialministeriums und des für behinderte Menschen zur Verfügung stehenden Unterstützungsfonds. Die Verwendung von Mitteln aus diesen beiden Fonds wurde gewählt, weil budgetär keine Mittel für diesen Zweck, den Anerkennungsbeitrag für diese Frauen, verfügbar sind und diese Fondsmittel in den letzten eineinhalb Jahren nicht ausgeschöpft wurden. Diese Mittel würden an das Finanzministerium zurückfallen und wären praktisch dem Sozialbereich entzogen.
Der Härteausgleichsfonds war, wie Sie wissen, mit 10 Millionen € für 2004, 16 Milionen € für 2005 und 18 Millionen € für 2006 dotiert, und es ist bisher in eineinhalb Jahren nicht einmal 1 Million € verbraucht worden. Die Gründe dafür waren auf der einen Seite, dass es eine geringe Zahl von Antragstellungen gegeben hat, der zweite Grund war, dass mit der Pensionsharmonisierungsreform 2005 die Verlustdeckelung von 10 Prozent auf 5,25 Prozent gesenkt wurde. Der Verlust von 2 Prozent hat 400 € ausgemacht, der Verlust von 5 Prozent 800 €. Derzeit sind praktisch nur die Zuwendungen aus dem Fonds gewährt worden, die in der Höhe von 1 500 bei einem Verlust von mehr als 8 Prozent liegen.
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