Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 158

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Aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2002 – dieser war ja zweckgebunden für die rasche Hilfe für die Opfer der Hochwas­ser­katastrophe – wurden 10 Millionen € zur Verfügung gestellt. Es wurden 2 Millionen € in Anspruch genommen, und die verbleibenden Beiträge müssten ebenfalls an das Finanzministerium zurückgezahlt werden. Um es für sozialpolitische Zwecke zu verwenden, wurde diese Vorgangsweise gewählt.

Diese nicht ausgeschöpften Beträge werden nun für eine symbolische Anerkennung für bedürftige Frauen verwendet, denn wir sind uns alle einig darin, dass eine einmalige Auszahlung von 300 € nicht übermäßig hoch ist. Es ist eben genau jene Gruppe von Frauen gewählt worden, die praktisch nur eine Ausgleichszulage erhalten, die einkommensabhängig vom Opferfürsorgegesetz oder Kriegsopfer­versorgungs­gesetz sind oder eine Dauerleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes aus dem Sozialhilfegesetz oder ein vergleichbares Einkommen erhalten.

Deswegen ist diese Gruppe ausgewählt worden, und man kann jetzt es drehen und wenden, wie man will: einmal die eine Gruppe, einmal die andere Gruppe. Tatsache ist, dass man diese Form gewählt hat, und ich glaube, dass sich gerade in einem Jubiläumsjahr wie dem Jahr 2005 die Republik auf ihre Art und Weise bei jenen Menschen bedankt, die wirklich Außerordentliches geleistet haben, vor allem in den ersten Jahren der Nachkriegszeit: mit einer Doppelbelastung, auch mit Kindererzie­hung und so weiter. Diese Zuwendung von 300 € ist meiner Meinung nach eine Geste der Anerkennung. Es ist ein längst fälliges Signal, und es ist mir persönlich auch besonders wichtig, dass erstmals den Frauen der Aufbaugeneration mit diesem Beitrag gedankt wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.13


Präsident Peter Mitterer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Anerkennungsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Öster­reich geschaffen wird.

 


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