Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 105

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Liegen weitere Wortmeldungen vor? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

15.06.218. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (891 d.B. und 1038 d.B. sowie 7380/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (892 d.B. und 1039 d.B. sowie 7381/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men samt Protokoll (1061 d.B. und 1097 d.B. sowie 7382/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 8 bis 10 ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte ihn um die Berichterstattung.

 


Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppel­besteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Ich möchte den Antrag insoweit ergänzen, dass auch dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt werden soll.

Ich bitte, gleich die weiteren Berichte anzuschließen.

 


Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Ich berichte auf Wunsch des Herrn Präsi­denten gleich auch zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10.

Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich


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