Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 115

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Auch der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 11. Oktober 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.45.37

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Erhöhung der Sicherheit aller Teilnehmer am Straßenverkehr ist und muss ein vorrangiges Ziel unserer Verkehrspolitik sein und natürlich auch bleiben. Wenn man bedenkt, dass in Österreich jährlich zirka 800 und in ganz Europa zirka 62 000 Menschen bei Verkehrsunfällen ihr Leben verlieren: Es ist jeder Einzelne zu viel, und für die Verantwortlichen besteht entsprechender Handlungs­bedarf.

Sehen und gesehen werden ist im Straßenverkehr enorm wichtig. Ob Licht auch am Tag tatsächlich einen Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit bedeutet, wage ich nach Gesprächen mit mehreren Experten und auf Grund eigener Wahrnehmungen zu bezweifeln. Vielmehr sollte das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer geschult werden, auf geänderte Bedingungen rasch zu reagieren. Ich persönlich bezweifle, dass an Ta­gen mit guter Sicht ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Abblendlicht einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit leistet.

Wir Sozialdemokraten haben aber kein Problem damit, nach zwei Jahren noch einmal über Sinn oder Unsinn dieser Maßnahme zu reden. Angestrebt werden soll unserer Meinung nach eine europäische Lösung, die sich mit dem Problem der Lichtstärke so­wie mit den dadurch entstehenden Kosten auseinander setzt.

Diese Kraftfahrgesetz-Novelle beinhaltet noch eine Reihe von Maßnahmen, wie etwa die Schaffung einer Genehmigungsdatenbank, verbesserte Sicherheitsbedingungen bei Sonderfahrzeugen, verbesserte Umweltvorschriften bei Sonderfahrzeugen sowie erhöhte Strafrahmen bei Verletzung der Helmpflicht – Punkte, denen wir ohne weiteres zustimmen können, Punkte, die wir absolut befürworten.

Nicht zustimmen können wir aber einer generellen Anhebung des Gewichtslimits bei Lkws von 38 Tonnen auf 40 Tonnen. Unverständlich für uns Sozialdemokraten auch im Zusammenhang mit Verkehrssicherheit ist die Aufrechterhaltung der bestehenden Zählregel für Schülertransporte in Omnibussen, wonach drei unter 14-jährige Kinder als zwei Erwachsene zählen und unter 6-jährige Kinder überhaupt nicht zählen. Hier spart die Bundesregierung auf Kosten der Sicherheit.

Tatsache ist, dass es durch diese Novelle zum Kraftfahrgesetz keine zusätzliche Si­cherheit für Kinder und Schüler gibt, obwohl europaweit bereits ein 1:1-Verhältnis fest­gelegt wurde.

Keine Berücksichtigung, meine Damen und Herren, im Gesetz fand die Untersuchung von ÖAMTC und ARBÖ, wonach 10 Prozent aller PKWs bei der Erstüberprüfung nach drei Jahren bereits schwere Mängel aufweisen: im Bereich Abgasverhalten und im Be­reich Verkehrssicherheit – ein Faktum, das, wenn man die Verkehrssicherheit ernst nimmt, nicht unbeachtet bleiben darf.

 


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