BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 32

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kanzler hat ja am 1. Mai zu einem entsprechenden Beschäftigungsgipfel geladen. Wir vom Frauenministerium haben dann gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister zu einem eigenen Runden Tisch Anfang Juli eingeladen, im Rahmen dessen wir ein Beschäfti­gungsprogramm für Frauen entwickelt haben. Die Bundesregierung hat diese Anregun­gen mit ihrem Beschäftigungspaket auch aufgegriffen, das sie bei der Regierungsklau­sur im September beschlossen hat. Es sind primär Frauen und Jugendliche erfasst, für die zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen. Hier ist insbesondere so­wohl eine Initiative für Frauen zur Ergreifung nicht traditioneller Berufe hervorzuheben als auch eine Initiative zur Schulung und Aufschulung von Frauen in Pflegeberufen.

Diesbezüglich besteht ein hoher Bedarf, da ist ein sicherer Arbeitsmarkt gegeben, und es muss uns wichtig sein, diesen Bedarf auch mit heimischen Arbeitskräften zu de­cken, damit es nicht notwendig ist, auf halblegalem Wege Arbeitskräfte und Pflege­kräfte aus den Nachbarländern nach Österreich zu holen.

 


Präsident Peter Mitterer: Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Ing. Kampl gewünscht. Ich darf ihn ersuchen, die Frage zu stellen.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Welche Vorteile gibt es für Frauen auf Grund der Steuer­reform?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Ich habe es schon angesprochen, gerade von der Freistellung geringer Einkommen beziehungsweise der Einkommen bis 14 500 € jährlich von der Steuer sind in einem hohen Maße Frauen betroffen. Ich sage dazu: bedauerlicherweise, denn ich würde mir wünschen, dass viel mehr Frauen in höheren Einkommensgruppen wären.

Darüber hinaus wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht. Das trifft auch in einem sehr hohen Maße vor allem allein erziehende Frauen, die das am notwendigsten brau­chen. Es wurden die Zuverdienstgrenzen beim Alleinverdienerabsetzbetrag ebenfalls erhöht, sodass Frauen tatsächlich qualifizierte Arbeit leisten können und dieser Betrag trotzdem nicht verlustig geht. Wir wissen sehr genau, dass viele Frauen deswegen nicht berufstätig sein können, zumindest stundenweise, weil das dann eine steuerliche Schlechterstellung bedeuten würde und der Partner mehr Geld verliert, als die Frau dazuverdienen kann.

 


Präsident Peter Mitterer: Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker gewünscht. Ich darf sie ersuchen, die Frage zu stellen.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Frau Ministerin! Budgets sind die in Zahlen gegossene Politik. Sie spiegeln die Werthaltung einer Gesellschaft genauso wie die Steuerpolitik wider. Jetzt gibt es in Oberösterreich nicht nur ein spannendes Projekt zur Verbesserung der Kinderbetreuung, das Sie vorhin erwähnt haben, sondern auch ein spannendes Projekt, das sich Gender Budgeting nennt.

Wieweit werden Ansätze in Ihrem Ministerium beziehungsweise in anderen Ministerien implementiert, die dem Prinzip des Gender Budgeting entsprechen?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundesrat! Wir haben dieses Thema aktiv aufgegriffen. Wir haben im vergangenen Jahr bereits im Rahmen der Gender Mainstreaming-Steuerungsgruppe ein Projekt mit dem Finanz­ministerium zum Gender Budgeting und zur Erstellung eines entsprechenden Planes begonnen. Wir haben darüber hinaus eine eigene Fachkonferenz in unserem Minis-


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