ein Bundesgesetz, mit dem das
Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das
Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1259/NR d.B.),
werden gemäß Art. 42 Abs. 4
B-VG wiederholt.
*****
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind jene Beschlüsse des Nationalrates vom 6. und 7. Dezember 2005, hinsichtlich deren den jeweiligen sachlich zuständigen Ausschüssen des Bundesrates zur Berichterstattung eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt wurde.
Es ist dies der Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend
eine Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005, hinsichtlich dessen dem
Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung eine Frist bis zum
24. Jänner 2006 gesetzt wurde.
Es sind
dies des Weiteren die Beschlüsse des Nationalrates vom
6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert
werden, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird,
hinsichtlich deren dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur
Berichterstattung eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt wurde.
Ebenso ist das der Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend
eine Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005, hinsichtlich dessen dem
Justizausschuss zur Berichterstattung eine Frist bis zum
24. Jänner 2006 gesetzt wurde.
Es sind dies weiters die Beschlüsse des Nationalrates vom
6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung
von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz,
mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das
Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden, und ein Bundesgesetz, mit dem das
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, sowie ein Bundesgesetz,
mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird, hinsichtlich deren
dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Berichterstattung eine Frist
bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt wurde.
Es sind
schließlich auch die Beschlüsse des Nationalrates vom
7. Dezember 2005 betreffend ein 2. Schulrechtspaket 2005
und ein Hochschulgesetz 2005, hinsichtlich deren dem Ausschuss für
Bildung und Wissenschaft zur Berichterstattung eine Frist bis zum
24. Jänner 2006 gesetzt wurde.
Da die genannten Ausschüsse innerhalb der ihnen gesetzten Frist keinen Bericht erstattet haben, sind die gegenständlichen Vorlagen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschussberichtes in Verhandlung zu nehmen. Ich habe daher diese Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 5 bis 7 unter einem zu verhandeln.
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