Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 15

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ren müssen, im Dialog selbstverständlich mit den Ländern und im Dialog mit den gro­ßen Organisationen unseres Landes. Das kann auch einer Regierung ganz gut tun, wenn sie gelegentlich ein solches Memento zugerufen bekommt, aber es tut auf jeden Fall unserem Land gut! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.36


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Dr. Kühnel. Ich erteile es ihm.

 


11.36.43

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Be­vor ich zu meiner eigentlichen Rede komme, möchte ich mich für die europapolitischen Passagen der Frau Präsidentin in ihrer Antrittsrede sehr, sehr herzlich bedanken. Sie dokumentiert nicht nur einerseits in ihrer Rede, dass das Bundesland Niederösterreich im Allgemeinen, aber auch der Bundesrat im Besonderen ein besonderes Nahever­hältnis zur EU hat. Denn wir haben in unserer Arbeit festgestellt, dass Europa, Brüssel, Straßburg für unsere Arbeit sehr, sehr wichtig ist und wir im Bundesrat immer wieder sehen, dass sehr viele Gesetzesinitiativen aus Brüssel kommen.

Diese rhetorischen Anregungen, die hier vorgebracht worden sind, werden aber noch in einer anderen Weise besonders dokumentiert. Ich möchte dir, Frau Präsidentin, sehr herzlich dafür danken, dass wir nun auch im Bundesrat die Europaflagge haben, damit wir immer vor Augen geführt bekommen, dass Europa für uns von ganz, ganz beson­derer Bedeutung ist. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesrätinnen und Bundesräten der SPÖ.)

Herr Bundesrat Klubobmann Konecny hat in seiner Rede sehr allgemein gesprochen und versucht zu begründen, warum diese Sitzung stattfindet. Darauf möchte ich nicht eingehen; ich möchte nur festhalten, dass er eigentlich zum Tagesordnungspunkt fast nicht gesprochen (Bundesrat Konecny: Richtig!), außer dass er eine Verfassungsge­richtshofbeschwerde in Aussicht gestellt hat. Daher fällt es mir in meiner Rede nun sehr, sehr leicht, auf die Vorteile des Staatsbürgerschaftsgesetzes einzugehen.

Wenn ich meine politische Laufbahn im 1. Bezirk betrachte – und ich weiß, dass die Sozialdemokraten das gelegentlich belächeln –, dann möchte ich kurz in die achtziger Jahre zurückgehen und darauf hinweisen, dass es früher eine so genannte Staatsbür­gerschaftskommission in den Bezirken gab. Diese Staatsbürgerschaftskommissionen hatten die Akten für die Einbürgerung zu beurteilen und Stellungnahmen abzugeben.

Was ist aber mit dieser Staatsbürgerschaftskommission in Wien passiert? – Nachdem diese Staatsbürgerschaftskommission gelegentlich Fragen an die Stadt Wien gestellt hatte, warum zum Beispiel diese oder jene Einbürgerung stattfinden sollte, warum zum Beispiel ein Hilfsarbeiter einen in goethischer Sprache verfassten Lebenslauf abgab, um österreichischer Staatsbürger zu werden, und nachdem auch Fragen gestellt wor­den waren bezüglich der Einkünfte, die dieser Staatsbürgerschaftswerber hatte, wurde in Wien – wie könnte es anders sein! – diese Kommission abgeschafft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf daran erinnern, das war in den acht­ziger Jahren. Damals gab es für die denkenden Menschen in der Politik schon Hinwei­se darauf, dass sich da eine Praxis entwickelt, die auf Dauer sicher nicht sehr günstig für die Republik ist.

Nunmehr ist es darum gegangen, diese Erkenntnisse, die sich aus neun verschie­denen Verwaltungspraxen – denn die Staatbürgerschaftsverleihung ist Landessache – entwickelt haben, einer generellen Vereinheitlichung zuzuführen. Aus dem heraus ist


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