Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 16

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man hergegangen und hat versucht – wie das die gute Politik tun soll –, entsprechende Vereinheitlichungen durchzuführen und Lösungen anzubieten.

Hier wurde unter anderem geregelt: die Einschränkung der Möglichkeit einer vorzei­tigen Einbürgerung vor Ablauf von zehn Jahren; eine Vereinheitlichung der Fristen des zur Erlangung der Staatsbürgerschaft notwendigen rechtmäßigen Aufenthaltes; die Erhöhung des zur Einbürgerung notwendigen Deutschniveaus und Schaffung der Not­wendigkeit von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes. Dieser Punkt erscheint mir ganz beson­ders wichtig, weil es einfach notwendig ist, die Sprachkenntnisse zu haben, um sich in die Gesellschaft des neuen Landes zu integrieren.

Was ebenfalls besonders wichtig ist und was gelegentlich auch unseren Schülern ganz gut täte, ist, dass wir eine Ausbildung in Demokratie erhalten. Was bedeutet Demokra­tie? – Mehrheitsentscheidungen zum Beispiel, regelmäßige Wahlen, Rechtsstaatlich­keit. Denn viele dieser Zuwanderer nach Österreich kommen ja aus Ländern, die nicht unbedingt als demokratisch einzustufen sind. Daher ist das ein besonderer Punkt von ganz außerordentlicher Wichtigkeit, dass mittel- bis langfristig die Demokratie auch bei den neuen Staatsbürgern verankert wird.

Ferner geht es um Kenntnisse über Österreich. Man muss einfach etwas über unser Land wissen, über seine Geschichte und natürlich auch über das Bundesland, in dem man seinen Aufenthalt gewählt hat.

Vom Herrn Klubobmann ist, wie gesagt, erwähnt worden, dass eine Verfassungsge­richtshofbeschwerde in Aussicht sein könnte. Hier muss ich aber schon sagen – und ich war auch eine gewisse Zeit in einem Bundesministerium tätig –, dass es sehr, sehr notwendig ist, dass für die Entscheidung ein entsprechender Zugriff auf die Daten, die in Österreich vorhanden sind, gegeben ist. Denn die Behörde soll, wenn sie einen Staatsbürgerschaftsbescheid erlässt, doch bitte wissen, was sich in den zehn, 15 – und so weiter – Jahren abgespielt hat, damit hier eine gute und vernünftige Entscheidung im Interesse der Republik getroffen werden kann.

Als Letztes: Was mir ebenfalls wichtig erscheint, ist, dass ich auch den § 11a des neuen Gesetzes erwähne, worin gegen den Missbrauch der Scheinehen vorgegangen wird. Das ist meiner Ansicht nach ebenfalls eine besondere Errungenschaft.

Daher erlaube ich mir zum Abschluss, einen Antrag gemäß § 43 der Geschäftsord­nung des Bundesrates einzubringen, dass gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985, das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden – in Klammer: Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 –, kein Einspruch erho­ben wird.

Dieser Antrag ist mit den notwendigen Unterschriften versehen, und ich darf Ihnen, Frau Präsidentin, diesen Antrag überreichen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.44


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Dieser Antrag, der soeben eingebracht wurde, ist ausreichend unterstützt und steht somit ebenfalls zur Debatte.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

gemäß § 43 GO-BR der Bundesräte Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit


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