Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 51

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Ich darf deshalb auch folgende Anträge einbringen:

Antrag

gemäß § 43 GO-BR

der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslo­senversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1122 der Beilagen, 330/A und 1214 der Beilagen sowie 7437/BR der Beilagen), kei­nen Einspruch zu erheben.

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslo­senversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1122 der Beilagen, 330/A und 1214 der Beilagen sowie 7437/BR der Beilagen), wird kein Einspruch erhoben.

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Antrag

gemäß § 43 GO-BR

der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird (605/A und 1215 der Bei­lagen), keinen Einspruch zu erheben.

Der Bundesrat wolle beschließen:

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Angestelltengesetz geändert wird (605/A und 1215 der Bei­lagen), wird kein Einspruch erhoben.

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Ich darf weiters noch ein Verlangen unserer Fraktion einbringen:

Gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlangen die unterzeichneten Bundesräte eine namentliche Abstimmung in Bezug auf den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitvertragsrechts-An­passungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsge­setz 1984 geändert werden.

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Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Mitterer und Ing. Kampl.)

14.07

 


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