Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 62

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Ergänzend zu dem, was bereits gesagt wurde: Seit Ende der neunziger Jahre hebt der Verfassungsgerichtshof in regelmäßigen Abständen die vorgenommenen Novellen, die ein friedliches Nebeneinander von Hausapotheken und Apotheken regeln sollten, auf – dies insbesondere mit den Argumenten des durch die besondere Bedarfsprüfung ent­stehenden Einkommensschutzes, der unter dem Titel Existenzgefährdung geprüft wird, des Vorrangs der Apotheken vor den Hausapotheken – zwischen Klammern: Er­satzfunktion – und des Eingriffs in das Grundrecht der Erwerbsfähigkeit. Die letzte Auf­hebung – das wurde auch bereits mehrmals erwähnt – datiert von Oktober 2005.

Nun liegt ein Abänderungsantrag vor, der den bisherigen ordnungspolitischen Rahmen neu regelt. Das heißt – das wurde bereits mehrmals erwähnt –, dass in Gemeinden mit nur einem Kassenarzt die Hausapotheke Vorrang vor einer öffentlichen Apotheke hat. Auch das wurde mehrmals erwähnt. Gerade in den ländlichen Regionen – auch ich stamme aus einer solchen – ist ein Arzt mit einer Hausapotheke immens wichtig. Damit wird vom bisher rein bevölkerungsbezogenen Gebietsschutz für ärztliche Hausapothe­ken im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen öffentlichen Apotheke abgegan­gen. Damit ist aus unserer Sicht die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln im ländlichen Raum weiterhin sichergestellt.

Die Übergangsfristen – das wurde von der Frau Bundesminister bereits erwähnt – sind der wirklich strittige Punkt. Da fühlen sich Betroffene nicht korrekt behandelt, emp­finden das als Diskriminierung und wollen wiederum zum VfGH gehen. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.

Im Mittelpunkt unserer Überlegungen für die Zustimmung steht die Versorgung der Be­völkerung mit Medikamenten. Die unterschiedlichen geographischen Voraussetzungen zwischen den städtischen Ballungszentren und dem ländlichen Raum bedürfen daher eines Mixes von ärztlichen Hausapotheken und Apotheken. Mit dem Abänderungsan­trag wird versucht, unseren Grundgedanken innerhalb der verfassungsmäßigen Rah­menbedingungen zu entsprechen. Für uns ergibt sich nach eingehender Abwägung der Vor- und Nachteile, dass wir dem Abänderungsantrag zum Apothekengesetz unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.55


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.55.43

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Schimböck, ich darf auf Ihren Entschließungsantrag eingehen und Ihnen mitteilen, dass unsere Fraktion diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen wird, und zwar aus folgender ... (Rufe bei der SPÖ: Na geh! Na so was! Aber geh!) – Lassen Sie mich das vielleicht ein bisschen begründen; die Hauptargumente hat die Frau Bun­desminister schon gebracht.

Das grundsätzliche Anliegen des Bundesgesetzes ist es, die Durchlässigkeit zwischen den Berufen gewerblicher Masseur und Heilmasseur in Zukunft zu fixieren und zu er­möglichen. Wir wissen um die spezifischen Probleme, möchte ich sagen; auch die Frau Bundesminister hat angesprochen, dass bei uns in der Wirtschaftskammer die Berufs­gruppen untereinander noch nicht jenen Kompromiss gefunden haben, der vielleicht in ein paar Jahren möglich sein wird, wenn Dinge wie Kursorganisation, Stundenzahl und so weiter ausverhandelt sind. Der Gesetzesbeschluss ist daher zum jetzigen Zeitpunkt die optimale Lösung, um diese Durchlässigkeit zu garantieren und die Behandlung des kranken Menschen auch durch den gewerblichen Masseur zu ermöglichen und umge­kehrt dem Heilmasseur auch gewerbliche Tätigkeit. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt dorthin.

 


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