Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 75

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sage – das ist natürlich klar auszudrücken – an jede aktive Sterbehilfe, es ist vielmehr ein Ausbauen der Sterbebegleitung.

Eine Willenserklärung, eine Behandlung abzulehnen, abzugeben und damit lebensver­kürzend wirken zu können, ist in unserem Leben für jeden Einzelnen wohl etwas be­sonders Einmaliges – und das gerade auch unter Einbindung der Sensibilität für das Sterben in Würde. Handlungen dürfen nicht aus einer Augenblickssituation heraus ge­setzt werden, sondern müssen nach reiflichen Überlegungen ein Endpunkt sein. Ge­rade deshalb sind natürlich auch umfangreiche Formalerfordernisse notwendig.

Ich glaube, ich täusche mich nicht, aber es wird sich möglicherweise nur um eine kleine Gruppe von Menschen handeln, die sich an die Patientenverfügung heranwagen wird. Das Festlegen der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert Experten, und da­mit sind natürlich auch Kosten verbunden. Ich glaube, bei denjenigen, die ernstlich eine Patientenverfügung errichten wollen, wird es nicht an den Kosten scheitern. Natürlich müssen wir diese Sache ernst nehmen und besonders im Auge behalten, um die Kos­ten möglichst niedrig zu halten.

Es hat gestern eine Sitzung des Bundesseniorenrates stattgefunden, in welcher dieses Thema besonders debattiert und besprochen worden ist. Das ist auch gut so, weil das ein Gremium ist, in dem die Parteipolitik eine untergeordnete Rolle spielt. Vielmehr geht es darum, Themen der älteren Generation umfassend zu debattieren, und so wur­de gestern auch über die Senkung der Kosten gesprochen. Es wurden ja schon Notar­kosten von bis zu 300 € genannt worden, und es ist gesagt worden, man werde alles tun, um diese zumindest auf 100 € zu senken. Aber auch alle anderen Kosten sind gestern im Bundesseniorenbeirat debattiert worden, und die Vorsitzenden der beiden großen Seniorenverbände, Präsident Khol vom Seniorenbund und Karl Blecha vom Pensionistenverband, waren sich bei diesen Themen völlig einig.

Ich darf abschließend feststellen, dass viele Menschen den Gedanken an eine längere Krankheit scheuen und natürlich hoffen, dass sie selbst nicht ein derartiges Schicksal erleiden. Aber ich glaube, mit dieser neu geregelten Patientenverfügung werden Unsi­cherheiten beseitigt und Rechtssicherheit geschaffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.11


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


13.11.05

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Minis­terinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem vorliegenden Patientenverfügungs-Gesetz wurde von meinen Vorrednern einiges bereits sehr ausführlich behandelt. Ich darf noch ganz kurz auf die Rahmenbedingungen, auf die formalen und inhaltsspezifi­schen Anforderungen dieses Gesetzes, auf die Gültigkeit einer Patientenverfügung und die damit verbundenen Beratungserfordernisse zu sprechen kommen.

Wichtig – und das hat Kollege Saller auch schon erwähnt – sind die Selbstbestimmung der Patienten und das Verbot der aktiven Sterbehilfe. Das Patientenverfügungs-Gesetz ändert nichts an den strafrechtlichen Verboten von Tötung auf Verlangen und Mitwir­kung am Selbstmord. Die so genannte aktive Sterbehilfe bleibt also verboten. Über die­sen Ansatz, glaube ich, sind wir hier im Hohen Haus einer Meinung, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Bei diesem Gesetz ist, zugegeben, das Spannungsfeld geradezu vorgezeichnet, weil der Arzt oder die Ärztin einerseits vor der Behandlungspflicht steht, wie von Kollegem Kritzinger angesprochen, auf der anderen Seite aber den Patienten gegen seinen Wil­len nicht behandeln darf. Solange sich der Patient selbstbestimmt äußern kann, ent-


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