Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 144

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Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

17.52


Vizepräsident Jürgen Weiss: Der soeben eingebrachte Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist ausreichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Konrad.

 


17.52.33

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat gesagt, es gehe auch ums Geld. Es geht aber nicht nur ums Geld, sondern in diesem Fall vor allem auch um Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. Der VfGH hat die ja schon lang und breit erklärte und erläuterte Regelung aufgehoben, weil er eben ganz klar keinen Zusammenhang zwischen diesen beiden Pensionen erkennen kann, die ja immerhin auf Grund von verschiedenen jeweils erbrachten Leistungen bezogen werden.

Der vorliegende Reparaturversuch tut diesem Erkenntnis des VfGH nur formal Ge­nüge, denn der grundlegende Widerspruch wird nicht behoben. Es ist zwar dann mög­lich, eine Betriebsrente parallel zu einer ASVG- oder GSVG-Pension zu beziehen, aber bei einer reduzierten Bemessungsgrundlage. Das bedeutet zum Beispiel für Neben­erwerbsbäuerInnen eine Diskriminierung, denn diese haben in jedem Fall auch andere pensionsrechtliche Ansprüche. Es gibt Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer und der AK, in denen genau das auch kritisiert wird.

Es handelt sich um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Laut VfGH besteht, wie gesagt, kein Zusammenhang mit anderen Bezügen. Das heißt, diese müssten also in diesem Fall ganz normal berechnet werden.

Dennoch wird aber diese Neuregelung für die betroffenen Personen im Gegensatz zum Jetzt-Zustand eine Verbesserung bedeuten. Und das ist für uns auch die Motivation, die Sache hier nicht länger hinauszuzögern und zur Tagesordnung überzugehen. Wir wahren unser Gewissen und stimmen nicht einer Regelung zu, von der wir ausgehen, dass sie höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist. Diese Regelung wird in Kraft tre­ten, und man wird dann sehen, ob sie in Zukunft halten wird oder nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.54


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Kampl das Wort.

 


17.54.30

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf die Ausführungen des Kollegen Klug eingehen, der ein Beispiel von zwei gleichwertig Versicherten beziehungsweise unterschiedlich Versicherten gebracht hat, die letzten Endes doch keinen Anspruch haben.

Ich möchte Frau Kollegin Konrad einmal von vornherein für die Möglichkeit der Bun­desregierung danken, dieser Zielgruppe, die wirklich seit Jahrzehnten Beschwerde ge­führt hat, die nichts gefruchtet hat, endlich Hilfe zukommen zu lassen.

Geschätzte Damen und Herren! Zur Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgeset­zes: Seit Bestehen des Bauernversicherungsrechtes hat es eine Ausschlussregelung dann gegeben, wenn eine Betriebsrente und ein Pensionsbezug gegeben waren. Dies hat vielen bäuerlichen Betrieben große Probleme bereitet. Wir wissen genau: Es sind


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