Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 130

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velle 2006) (1324 d.B. und 1508 d.B. sowie 7564/BR d.B.), keinen Einspruch zu erhe­ben (TOP 17)

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-No­velle 2006) (1324 d.B. und 1508 d.B. sowie 7564/BR d.B.), wird kein Einspruch erho­ben.

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Das gehört zu TOP 17.

Ich darf zu TOP 18 ebenfalls einen Antrag einbringen.

Antrag

der Bundesräte Dr. Spiegelfeld, Kolleginnen und Kollegen

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird (1509 d.B. sowie 7565/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben (TOP 18)

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird (1509 d.B. sowie 7565/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.

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Ich möchte mich besonders beim Ressort und bei der Frau Ministerin für die, so glaube ich, richtigen Novellen bedanken. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bun­desräte Mitterer und Ing. Kampl.)

15.54


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die beiden Anträge, die Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg eingebracht hat, sind genügend unterstützt und stehen demnach mit in Verhandlung.

Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Schennach das Wort. – Bitte.

 


15.55.00

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es hat sehr viel Dynamik im Justizausschuss und in den Gesprächen rund um diese wirklich sehr schwierige Materie des Urheberrechts ge­geben. Sie ist deswegen so schwierig geworden, denn dort, wo geistige Produkte, wo urheberrechtliches Eigentum heutzutage transportiert werden, finden sie vor allem durch neue Technologien in vielfältiger Art und Weise Verbreitung. Da es in wesent­lichen Bereichen zur Einarbeitung von Vorschlägen gekommen ist, werden wir Grüne in beiden Fällen heute unsere Zustimmung erteilen, insbesondere was den Auskunfts­anspruch und die Begründungspflicht betrifft.

Was ich schon im Ausschuss angemerkt habe, ist, dass die EU-Richtlinie hier einen bestimmten Spin genommen hat. Ich habe mir zum Beispiel extra die ähnliche Vorlage, die derzeit im Deutschen Bundestag beraten und dort auch abgestimmt wird, geholt,


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