Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 131

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wo man das Urheberrecht gänzlich anders aufzieht und dadurch nicht so wie Öster­reich die Begründungspflicht betreffend vorgeht, die wir ja hineinreklamiert haben.

Wichtig ist die Tragung der Kosten und der Umstand, die Provider auch in die Lage zu versetzen, vernünftige und umfassende Auskünfte zu geben. Beides geschieht mit die­sem Gesetz. Bis zum 24. April 2009 ist nun Zeit – die Zeit der Umsetzungsfrist beträgt also drei Jahre –, dann müssen alle Mitgliedstaaten der Kommission über die Umset­zung dieser Richtlinie berichten. Die Erfahrung, die wir in diesen drei Jahren mit der nun getroffenen Regelung, mit der im Wesentlichen die Provider wie auch die andere Seite einverstanden sind, machen, wird gut sein. Das ist unserer Meinung nach in einer befriedigenden Art und Weise gelöst, sodass wir in beiden Fällen diesen Vorschlägen unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Grünen.)

15.57


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Gastinger zu Wort. – Bitte.

 


15.57.15

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wie es Herr Bundesrat Schenn­ach schon ausgeführt hat und bereits von meinen Vorrednern dargelegt wurde, waren genau das Urheberrecht und der Verwertungsgesellschaftenrechtsbereich ein langer Diskussionspunkt. Sie wissen, dass dieser Tagesordnungspunkt einmal im Justizaus­schuss des Nationalrates zurückgestellt wurde, weil es Abänderungsanträge gegeben hat, die noch einer ausführlichen Beratung bedurft haben. Daher kann ich doch sagen, dass unter Einbeziehung der Mitglieder des Hohen Hauses, so glaube ich, durch die­sen Entwurf, wie er Ihnen jetzt zur Abstimmung vorliegt, ein pragmatischer, vernünfti­ger Weg gefunden wurde, um die EU-Vorgaben, die uns die Richtlinie zur Durchset­zung der Rechte des geistigen Eigentums macht, soweit es das Urheberrechtsgesetz betrifft, auch tatsächlich zu berücksichtigen.

Es tut mir wirklich Leid, dass die SPÖ hier leider Gottes nicht mitkann. Es wurde auch schon im Nationalrat sehr lange darüber gesprochen. Es geht vor allem doch auch um die Auskunftspflichten und Ähnliches, und ich hoffe, dass es uns heute zumindest ge­lingt, dass der Bundesrat keinen Einspruch erhebt. Ich gebe auch zu bedenken, dass wir die EU-Richtlinie umsetzen müssen, dass wir eine EU-rechtliche Vorgabe zur Um­setzung vorliegen haben und dass wir dieses Thema heute hier behandeln können.

Ich hoffe, dass wir mit diesem Gesetz dann auch in der Praxis die nötigen richtungwei­senden Entscheidungen getroffen haben, denn ich glaube auch, dass wir uns im Hohen Haus nicht das letzte Mal mit diesem Themenbereich befasst haben werden. Es ist mit Sicherheit so, dass gerade im Urheberrecht die unterschiedlichen Interessen im­mer wieder aufeinanderprallen und auch auf Ebene der Europäischen Union immer wieder neue Entwicklungen gegeben sind.

Ich meine auch, dass uns gerade der Internet-Bereich, bezüglich dessen wir diese Auskunftspflichten jetzt neu geregelt haben, noch vor ganz neue Herausforderungen stellen wird, die wahrscheinlich auch ein Nachjustieren durch den Gesetzgeber erfor­derlich machen.

In diesem Sinne bedanke ich mich bereits bei all jenen, die diesen Gesetzen jetzt offensichtlich die Zustimmung erteilen werden. Hinsichtlich der SPÖ-Fraktion hoffe ich, dass es uns früher oder später gelingen wird, sie auch davon zu überzeugen, dass dies ein guter Weg ist, den wir hier eingeschlagen haben. – Danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der Bundesräte Mitterer, Ing. Kampl und Schennach sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

15.59

 


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