Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 54

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters lasse ich über den vorliegenden Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolle­ginnen und Kollegen abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Weiss, Einwallner, Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Ent­schließung.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (E 216-BR/06.)

11.09.322. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanz­konglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1558 d.B. und 1585 d.B. sowie 7629/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird (1586 d.B. sowie 7630/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung zu den Punkten 2 und 3 wird von Herrn Bundesrat Molzbichler übernommen. Ich bitte um die Berichte.

 


11.10.06

Berichterstatter Günther Molzbichler: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichts­behörden­gesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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