Weiters war es ein Anliegen unserer Fraktion, dass im Zuge der Basel-II-Umsetzung geplante ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile für einzelne Sektoren, zum Beispiel Raiffeisen oder Sparkassen, hintangehalten werden.
In zähen Verhandlungen ist es weiters gelungen, eine Retail-Grenze von 1 Million € zu schaffen. Dies bedeutet, dass viele Betriebe die Möglichkeit haben werden, auch in Zukunft unter dieser Grenze von 1 Million € sozusagen außerhalb der genauen Risikobeurteilung Finanzierungen wahrzunehmen. Die Kreditinstitute wissen um die wirtschaftliche Situation der Klein- und Mittelbetriebe meist sehr gut Bescheid. Wir sehen darin eine große Chance für Klein- und Mittelbetriebe, die sich mit ihren Finanzierungs- und Kostenstrukturen näher auseinander setzen werden müssen.
Meine Damen und Herren! Ich denke, dass diese Richtlinie wichtig und notwendig ist und ein richtiger Schritt in die richtige Richtung war. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
11.16
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
11.16
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich möchte vorerst eine von den Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion initiierte APA-Aussendung aus unserer Sicht kommentieren. Kollege Schennach – er ist leider nicht da – beruft sich hier auf die heutige Situation und bezeichnet uns von der Fraktion der ÖVP als „devote und kriechende Mandatare“. – Das kann man nur in aller Schärfe zurückweisen!
Ich darf nur einen Satz in diesem Zusammenhang anführen: Wir haben Österreich reformiert, wir haben etwas weitergebracht, und dazu braucht es keine devoten und kriechenden Mandatare, sondern selbstbewusste, eigenständige Mandatare! – Das möchte ich hier in aller Form erwähnt haben, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
Weil Sie von den Grünen sich wie so oft wieder einmal auf den Finanzminister eingeschossen haben, kann ich hier an dieser Stelle nur sagen: Es war wie immer ein Schuss, der nach hinten losgegangen ist! Ich danke dem Herrn Finanzminister ausdrücklich dafür, dass er diese Art und Weise gar nicht erst kommentiert hat und Ihre Äußerungen, wie ich auch, natürlich zurückweist.
Ich komme auf die vorliegenden Gesetzesmaterien zu sprechen. Frau Kollegin Ebner, es ist schön, nach Ihnen zu sprechen, und ich kann Ihnen in aller Form nur Recht geben. Das möchte ich einmal erwähnt haben.
Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss, dessen Beratungen sich über Jahre hingezogen haben und zusammengefasst unter dem Titel „Basel II“ einen großen Bekanntheitsgrad erlangt haben, werden Materien für unsere Geld- und Kreditwirtschaft, aber auch für die Kredit nehmende Wirtschaft mit weit reichenden Konsequenzen umgesetzt, wobei es bei dieser Basel-II-Geschichte um die Umsetzung einer EU-Richtlinie geht – auch schon angesprochen –, also um eine Weichenstellung, die in der EU vorgenommen wurde.
Österreich hat – und das ist auch besonders herauszustreichen – bei der Schaffung dieser Richtlinie sehr bewusst seinen Standpunkt vertreten und wichtige Punkte wie die Retail-Grenze oder die Valorisierung et cetera durchgesetzt. In diesem Rahmen wurde, wie erwähnt, in langwierigen Verhandlungen eine sehr praktikable Lösung auch für Österreich gefunden, weil wir auf Grund unserer nach wie vor großen Dichte an Bank- und Kreditinstituten einen besonderen Status im Bereich des Bankwesens haben.
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