Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 124

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Dr. Schnider, Kolleginnen und Kollegen vor, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen wollen, um ihre Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.23.3028. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucher­behör­den-Kooperationsgesetz – VBKG) (836/A und 1615 d.B. sowie 7624/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Winter übernommen. Bitte um den Bericht.

15.23.47

 


Berichterstatter Ernst Winter: Frau Präsidentin! Ich erstatte den Bericht des Justiz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Ver­braucherbehörden-Kooperationsgesetz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf mich daher auf die Antrag­stellung beschränken.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


15.24.28

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben es hier mit einer Richt­linien­umsetzung zu tun. Es ist dies eine Verordnung, die in innerösterreichisches Recht transformiert wird, wobei der Artikel 1 bereits in Kraft getreten ist und die Arti­kel 2 und 3 im Dezember 2006 in Kraft treten werden.

Das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz lässt natürlich auch noch eine Reihe von Dingen offen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Herr Staatssekretär, ich denke jetzt an die gesamte Problematik, die sich im Bereich der Finanz­dienst­leistungen entwickelt, wovon ein Gutteil bereits im Internet abgewickelt wird, wobei dann eben der Konsumentenschutz zum Teil scheitert.

Zweitens glaube ich, dass es wirklich sehr wichtig sein wird, dass zu einem funktions­fähigen Konsumentenschutz auch die entsprechenden kartellrechtlichen Bestim­mungen im europäischen Raum ausgebaut werden, denn im Bereich der Finanzdienst­leister und auch im Bankwesen gibt es in einigen europäischen Ländern bereits nur mehr ganz wenige Anbieter für die Konsumentin und den Konsumenten und nur mehr wenige Institute auf diesem Markt tätig sind, die sich dann eben exorbitante Margen teilen. Dort findet das, was die Europäische Union will, nämlich ein freier, fairer Wettbewerb – mit der Betonung auf fair  eigentlich nicht mehr statt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite