BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 121

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det, und wenn es sie nicht gegeben hätte, wie kommt sie denn dann in die Monatshefte? Also versuchen Sie doch nicht, uns hier etwas einzureden, was nicht den Tatsachen entspricht! Es hat eine Anzeige gegeben (Bundesrat Schennach: Nein!), das LKA ist aufgrund dieser Anzeige tätig geworden, und weil hier gewisse Verdachts­momente bestehen, dass diese Anzeige aus dem internen Kreis des LKA hinaus­gegangen ist, ist die im Ministerium eingerichtete zuständige BIA bereits dabei, zu ermitteln, wie diese Anzeige auf die Redaktionstische der Medien gekommen ist.

Spielen ist ein Trieb. Spielen ist eine Sucht. Es ist niemandem verboten, im Rahmen der Spielregeln zu spielen. Sie ändern die Spielregeln, indem Sie heute, weil es Ihnen in Ihr politisches Spiel passt, den Entschließungsantrag einer Gruppe unterstützen, mit der Sie an und für sich sonst nichts zu tun haben wollen. Spielen Sie Ihr Spiel, aber seien Sie nicht böse darüber, wenn andere aufdecken, dass Sie mit gezinkten Karten spielen! (Beifall bei der ÖVP.)

16.33


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner: Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


16.33.19

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil es einen sehr, sehr anerkannten Forscher und Gutachter gibt, nämlich den Professor Herwig Scholz, den ich persönlich sehr gut kenne, der auch in meiner Gemeinde eine Sonderkranken­anstalt für Suchtgiftkranke führt, in der sowohl Alkohol- als auch Drogenabhängige wie eben auch Spielsüchtige behandelt werden. Diese Krankheit nimmt immer stärker zu. Ich kenne diese Anstalt, und ich kenne auch die Verzweiflung der Menschen, die diese Institution in Anspruch nehmen müssen beziehungsweise wollen. Der Wille muss zuerst einmal vorhanden sein.

Es gibt Unterschiede, was das Sich-Bekennen zu einer Sucht anbelangt. Es wurde von Professor Scholz aufgezeigt, dass es in Ländern, wo es kein kleines Glücksspiel gibt, weniger bekannte Spielsüchtige gibt als in den Ländern, in denen es das gibt. Da, glaube ich, klafft das Ganze ein bisschen auseinander. In Ländern, wo das Glücksspiel erlaubt ist, ist das Bekennen dazu, dass man spielsüchtig ist, größer als dort, wo man zugeben muss, dass man illegal dieser Sucht nachkommt. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Wir in Kärnten haben dieses kleine Glücksspiel vor Jahren eingeführt, nicht unter Landeshauptmann Haider, sondern unter Landeshauptmann Zernatto, der damals gleich­zeitig auch Finanzreferent war. Wir haben das sehr genau geprüft und prüfen lassen, und es ist da nicht um das Geld gegangen – obwohl es gar nicht so wenig ist, das stimmt –, sondern es gab vorher die Anonymität. Man hat gewusst, dass es keinen Jugendschutz gibt, dass mit hohen Einsätzen gespielt wird, und hat deshalb geglaubt – und wir glauben es teilweise heute noch –, dass wir es besser im Griff haben, wenn wir das legal betreiben, weil der Jugendschutz gewährleistet ist, was natürlich auch überprüft werden muss, und weil es eine Kontrollmöglichkeit gibt.

In Kärnten gibt es zum Beispiel 608 kontrollierte Geräte. Im Monat werden 80 bis 100 dieser Geräte von Sachverständigen und beeideten Beamten geprüft, und in zwei bis drei Fällen pro Monat werden Verfehlungen festgestellt, was zur Folge hat, dass dieses Gerät sofort beschlagnahmt und abtransportiert wird. Das heißt, ein relativ geringer Prozentsatz hält sich nicht an die Regeln, der Rest schon, weil die Mindeststrafen von 3 500 € wie auch die Höchststrafen von 14 500 € auch eine abschreckende Wirkung haben. Wie gesagt, es wird bei uns die Einhaltung entsprechend überprüft, auch überfallsartig dort, wo Verdachtsmomente vorliegen, und das schon seit 12.3.2001.

 


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