BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 113

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Mit der heutigen Beschlussfassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes tragen Sie dazu bei, dass pflegende Angehörige, wenn Sie Personen ab Pflegestufe 5 betreuen, zur Gänze von der Bezahlung der Pensionsversicherungsbeiträge freigestellt sind – diese wird von der Republik übernommen –, und dass bei der Pflege von Angehörigen der Pflegestufe 4 auch der Diestnehmerbeitrag jetzt zur Hälfte übernommen wird.

Das ist über die Anerkennung und Wertschätzung hinaus, die wir pflegenden Ange­hörigen zu Recht in unseren Ansprachen und Reden immer wieder entgegenbringen, auch ein sehr handfester materieller Beitrag, um die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern.

Ich möchte auch gerne die verschiedenen Hinweise von allen Fraktionen, die hier geboten wurden, aufgreifen, nämlich, dass diese Verbesserungen im Sozialrecht damit noch nicht abgeschlossen sein können, dass es noch Notwendigkeiten gibt, etwa im Bereich der Langzeitversichertenregelung den Ausbau, die Verlängerung weiterzu­führen, weil Planbarkeit und Sicherheit gerade im Pensionsrecht wichtige Punkte sind.

Aber auch die Hinweise vom Kollegen Schöls möchte ich aufgreifen, dass im Bereich der Bäuerlichen Pensionsversicherung noch Überlegungen für größere Gerechtigkeit anzustellen sind, und zwar bei jenen Zeiten, die bisher nicht pensionsversicherungs­rechtlich erfasst wurden. Hier eine Nachkaufmöglichkeit zu schaffen, das kann in einem Paket, etwa auch mit der Einbeziehung von Krankenstandszeiten in die Lang­zeitversicherung, einer insgesamt guten Lösung zugeführt werden.

Ich bin überzeugt davon, sehr geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus, dass wir in den nächsten Monaten eine Reihe von Novellen vorlegen werden und zur Beschlussfassung bringen werden, wo Sie dem Bedürfnis, den Sozialstaat weiter zu festigen und punktuell ausgewogen und angemessen auszubauen, auch Rechnung tragen können. Was ich dazu beitragen kann, auch in kommenden Initiativen – das kann ich Ihnen zusagen –, das werde ich leisten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

15.20


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Kollegin Zwazl.

 


15.21.00

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als Ver­treterin der Wirtschaft muss ich mich zu einem Thema melden, nämlich zur Anmeldung vor Arbeitsantritt.

Man hat es ja heute schon gesehen: Edgar hat gesagt, vor Arbeitsantritt. Gott sei Dank haben Sie gesagt, am ersten Tag der Arbeit. – Das ist eine Sozialpartnerregelung, und es wäre ganz einfach wichtig, dass man nicht vor Arbeitsantritt anzumelden hat.

Wir wissen, dass es im Jahr 1,5 Millionen Arbeitsplatzwechsel gibt und ungefähr 8 bis 10 Prozent zum ausgemachten Beginn die Arbeit nicht antreten. Das wäre also eine unnotwendige Bürokratie und würde vielfach unsere kleinen Betriebe, die die Lohn­verrechnung nicht selbst machen, überfordern.

Man glaubt, dass die Anmeldung am ersten Tag notwendig ist, um die Schwarzarbeit einzudämmen, was ich nicht glaube, denn wenn jemand vorhat, einen Betrug zu machen, dann wird er sich davon nicht abhalten lassen.

Wir in der Wirtschaft sind gegen Wettbewerbsverzerrungen. Wir stehen dahinter, dass unsere Leute angemeldet werden. Aber ich fürchte, dass das eine unnotwendige Bürokratie für unsere kleinen Betriebe und ein ungeheurer Verwaltungsaufwand ist.


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