BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 160

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Da der gegenständliche Beschluss eine zustimmungspflichtige Verfassungsbestim­mung enthält, bedarf dieser nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zu­stimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

18.31.4224. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwe­sengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarkt­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzge­setz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (143 d.B. und 182 d.B. so­wie 7726/BR d.B. und 7750/BR d.B.)

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehör­dengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2007) (128 d.B. und 181 d.B. sowie 7751/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 24 und 25 ist Herr Bundesrat Sodl. – Ich bitte um die Berichte.

 


18.32.14

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichts­gesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsege­setz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden

 


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