BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 59

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Österreicher, was ArbeitnehmerInnenrechte anbelangt, europaweit sicher weit vorne liegen, weil die Mitwirkungsrechte hier ganz klar normiert sind und dies im restlichen EU-Raum gar nicht so der Fall ist oder nicht selbstverständlich ist.

Erwähnenswert ist auch noch, dass von derartigen Verschmelzungen über die bis­herige Praxis hinaus Genossenschaften, die im österreichischen Wirtschaftsleben einen besonderen Stellenwert haben, ausgeschlossen sind.

Mit diesem Gesetz wird ein neues Kapitel der Wirtschaftspolitik geschrieben. Ich bin der Auffassung, dass dies weiter zur Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraumes und zur Belebung des Wirtschaftsstandortes Österreich beitragen kann.

Ich darf das Kompliment, das Kollege Kühnel ausgesprochen hat, aufgreifen und Ihnen, Frau Ministerin, zu der raschen und hervorragenden Umsetzung gratulieren. Unsere Fraktion wird diesem Gesetz sehr gerne die Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.49


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger. Ich erteile es ihr.

 


12.49.39

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke schön, und danke für das Lob zu dieser Regierungsvorlage! Ich kann das natürlich nur der Beamtenschaft des Justiz­ministeriums weiterleiten, die insbesondere in den kompliziertesten gesellschafts­rechtlichen Fragen immer wieder Meisterleistungen erbringt, so sperrig die Materie auch ist. Ich glaube, das gilt für das gesamte Gesellschaftsrecht, aber das gilt natürlich für diese Verschmelzungsfragen im Besonderen.

So sehr sind sie mir zum Teil auch ans Herz gewachsen, weil ich ja noch als Abgeord­nete zum Europäischen Parlament und Mitglied des Rechtsausschusses über einige Zeit damit beschäftigt war, die Richtlinie, deren Umsetzung wir jetzt beraten, auch selbst mitzugestalten. Es war uns damals insbesondere auch ein Anliegen, dass wir von der europäischen Ebene her eine Vorlage liefern, die es möglich macht, unter­schied­lich hohe Arbeitnehmermitbestimmungsstandards, die wir tatsächlich in den europäischen Ländern haben, so einzufangen, dass hohe Standards, wie wir sie in Österreich haben, auch gewahrt bleiben können. Es wurde schon gesagt, dass dieser Teil in der Verantwortung des Kollegen Dr. Bartenstein steht, und meines Wissens liegt die Vorlage bereits im Wirtschaftsausschuss des Nationalrates.

Ich möchte auch hier darauf hinweisen, dass wir bei dieser Richtlinie nicht nur eine Mindestumsetzung mit dieser Regierungsvorlage vorgenommen haben, sondern durchaus – wie von den Betroffenen, insbesondere der Wirtschaft, gewünscht – ein bisschen darüber hinausgegangen sind. Ich betone das deshalb, weil üblicherweise immer der Vorwurf kommt oder es als Vorwurf gesehen wird, wenn wir aus Anlass der Umsetzung von Richtlinien mehr als das mindest Notwendige tun. In dem Fall trifft es aber auf große Zustimmung, und ich glaube, es ist von der Sache her gut begründet. Im Zentrum steht natürlich der Gläubiger- und der Minderheitenschutz, und ich glaube, die Lösungen, die hier vorgeschlagen sind, sind sehr praktikabel.

Zur steuerlichen Frage, glaube ich, wissen wir alle, dass es das große Standortproblem in Europa ist, dass wir trotz aller Bemühungen um Zusammenarbeit einen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten haben. Die Wurzel liegt in der Notwendigkeit einer einstim­migen Vorgangsweise im Bereich der steuerrechtlichen Fragen in der Euro­päischen Union. Diese Einstimmigkeit haben wir trotz aller Bemühungen im Verfas­sungskonvent et cetera bis jetzt nicht weggebracht, und dieser Steuerwettbewerb ist leider zur Kenntnis zu nehmen. Ich hoffe, dass Formen der verstärkten Zusam-


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