BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 60

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menarbeit, die mit dem neuen Reformvertrag in Zukunft möglich sein sollen, vielleicht auch auf diesem Gebiet etwas leichter eingesetzt werden können.

Wir können in dem Bereich, den wir selbst gestalten können und insbesondere im Justiz­ministerium gestalten können, dazu beitragen, dass die Gründung von Unter­nehmen in Österreich mit Sitz in Österreich nach österreichischem Recht weiterhin attraktiv bleibt. Deshalb – ich habe das ja schon öfters angekündigt – gibt es Über­legungen und Vorarbeiten in die Richtung, dass wir insbesondere die Gründung von – ich sage auch noch immer – GesmbHs in Österreich erleichtern wollen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.53


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

12.53.464. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz und die Konkursord­nung geändert werden (Schuldenberatungs-Novelle – Schu-Nov) (172 d.B. und 219 d.B. sowie 7767/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Florianschütz. Ich bitte um den Bericht.

 


12.53.58

Berichterstatter Peter Florianschütz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich bringe Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz und die Konkursordnung geändert werden.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Oktober 2007 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile es ihm.

 


12.54.31

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir stehen auch hier vor einem sehr, sehr wichtigen Gesetz, das vorliegt. Ich habe mir die aktuellen Zahlen angesehen, und die sind ja gerade in dem Bereich, für den die Schuldnerberatung zuständig ist, sehr alarmierend.

 


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