BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wenn wir hier so wie andere Ministerien auch 25 Prozent einsparen müssen, müssen wir bei solchen Verpflichtungen unter anderem zur Aufklärung im Bereich des Konsu­mentenschutzrechtes auch ansetzen. Ich sage das nur jetzt schon, weil wir da in der Zukunft wahrscheinlich noch öfter darüber debattieren werden.

Was jetzt über diese jetzige Novelle hinaus zu tun ist, wurde ja heuer bei sehr guten Wilhelminenberg-Gesprächen auch zum Hauptgegenstand gemacht. In enger Zusam­menarbeit auch mit dem für Konsumentenschutz zuständigen Ministerium gibt es einige Pläne, die unter anderem in die Richtung gehen, dass wir Inkassokosten begrenzen sollten. Wir haben bei den Rechtsanwälten Höchsttarife. Warum soll man nicht auch für Inkassobüros eine gewisse Tarifierung einführen, damit nicht durch das Eintreiben der Schulden durch Inkassobüros unendliche Vervielfachungen der Schulden entstehen?

Es gibt noch einige weitere Vorschläge, insbesondere auch noch die Zugänglichkeit zum Privatkonkurs zu erleichtern. Aber all das kommt natürlich sehr spät. Wenn wir mehr tun können, um diese Situationen überhaupt zu vermeiden, ist es sicher das Beste. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

Entschuldigung, eines habe ich mir noch vorgenommen zu sagen, weil wir hier im Bundesrat sind. Es ist den Bundesländern und dem Arbeitsmarktservice zu danken, die finanzieren die Schuldenberatungsstellen. Wir sind jetzt auch gebeten worden, seitens des Justizministeriums mitzuhelfen. Ich kann es von meinem Budget her nicht und möchte deshalb einen besonderen Dank an die Bundesländer aussprechen. (Allge­meiner Beifall.)

13.23


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

13.24.185. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend das Zusatz­protokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (170 d.B. und 220 d.B. sowie 7768/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Florianschütz. – Bitte.

 


13.24.31

Berichterstatter Peter Florianschütz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses zum genannten Gesetz.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite