BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 69

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13.28.15

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Giefing schon ausgeführt hat, handelt es sich beim Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüber­schreitende organisierte Kriminalität eigentlich um drei Kernbereiche: den Menschen­handel, den illegalen Waffenhandel und schließlich die Schlepperei. Dieses Zusatz­protokoll über die Schlepperei soll eine Richtlinie oder ein Rechtsinstrument der UNO, wenn Sie so wollen, sein. Es soll den Staaten die Möglichkeit geben, aufgrund gemein­samer Standards vorzugehen. Damit soll und wird die Schlepperei als Tatbestand gelten. Der Geschleppte, der sowieso einer großen Gefährdung und oft unmen­schlichen Bedingungen unterliegt, wird nicht kriminalisiert und daher nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Er unterliegt sozusagen einem besonderen Opferschutz, und ich denke, das ist auch die Besonderheit an diesem Zusatzprotokoll.

Wie wir alle wissen, wird die Schlepperei von bestens organisierten kriminellen Banden gemanagt, die ihr Netzwerk über ganze Kontinente ausgelegt haben und damit auch unglaubliche Summen verdienen, wie wir heute schon gehört haben. Diese Schätzung hinsichtlich vier Millionen Geschleppten über die internationalen Grenzen kann ich hier nur bestätigen. Hunderttausende davon landen in Westeuropa.

Österreich hat sich für dieses Zusatzprotokoll besonders eingesetzt, mit der Unterstüt­zung auch von Italien, das auch ein massives Schlepperproblem hat. Ein hoher Pro­zentsatz jener, die nach Westeuropa kommen, überschreiten die italienischen Grenzen auf dem Seeweg.

Besonders hingewiesen sei auch auf die sogenannten Bootsflüchtlinge, die sich unter grauenhaften, menschenunwürdigen Bedingungen und Zuständen irgendwo von Nordafrika auf die Reise über das Meer machen und mit den sogenannten One-Way-Boats an den kanarischen Stränden und Küsten stranden, also angetrieben werden und mehr tot als lebendig sind. Es ist deshalb von besonderer Wichtigkeit, dass für die Schlepperei auf dem Seewege entsprechende Sonderbestimmungen ausgearbeitet werden.

Auch in Österreich sind wir, wie wir alle wissen, von einem ganz besonderen Schlep­perproblem betroffen, wie Kollege Giefing bereits erwähnt hat. Nur der verstärkte Einsatz der Polizei an den österreichischen Grenzen und vor allem der Assistenz­einsatz unseres Bundesheeres, wodurch seit vielen Jahren diese Grenzen vorbildlich gesichert werden, haben uns vor einer Völkerwanderung ungeahnten Ausmaßes bewahrt. Dafür darf ich an dieser Stelle so wie Kollege Giefing den Soldatinnen und Soldaten und den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten höchste Anerkennung und Dank aussprechen.

Wir werden die Schlepperei sowie den Menschenhandel, aber auch den illegalen Waffenhandel niemals abschaffen oder gänzlich verhindern können. Aber dieses Protokoll bringt den Betroffenen eine neue Qualität in ihrer rechtlichen Stellung und den Staaten eine bessere, einheitliche Handhabe gegen das Schlepperunwesen. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

13.31


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schen­nach. Ich erteile es ihm.

 


13.31.45

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine beiden Vorredner haben bereits ausgedrückt, wie wichtig dieser völkerrechtliche Vertrag und dieses grundsätzliche Bekenntnis sind, denn das Geschäft mit der Schlepperei ist eines der miesesten Geschäfte, das in


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