BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 61

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Kärntner Landesregierung fordert daher die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Rechts der Notare auf Vertretung in Strafsachen.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Diese Bedenken werden an Sie von Fachleuten wie jenen der Richtervereinigung, jenen der drei Bundesländer, der Bundeswirtschafts­kammer und der Arbeiterkammer herangetragen.

Ich habe diesen Akt der EU hier – der zuständige Ausschuss hat erst gestern getagt, diesen Akt kennt wahrscheinlich niemand –, in dem auch diese Bestimmungen beinhal­tet sind. Letzten Endes liegt dieser Akt erst am 13. Dezember zur Beschlussfassung in Lissabon vor.

Ich verstehe die Eile nicht! Wer kennt den EU-Entwurf überhaupt, die Artikel 69 bis 69i? – Von 250 Seiten befassen sich 11 Seiten damit! Bei diesen Artikeln sollte es eine vollinhaltliche europäische Übereinstimmung in Strafsachen geben. Nur dann wird es ein gutes Gesetz sein, Frau Bundesministerin, davon bin ich überzeugt.

Aufgrund der Bedenken der Fachleute, wie jenen der österreichischen Richtervereini­gung, und hoher politischer Verantwortungsträger sehen wir, Kollege Mitterer und ich, uns nicht in der Lage, diesem Gesetz heute die Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

12.16


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.

 


12.16.14

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Werte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Mit der Änderung die­ser Bundesgesetze, der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches, des Jugendge­richtsgesetzes und des Finanzstrafgesetzes, wird ein positiver Schritt in die richtige Richtung gesetzt.

Ich vermerke dies hier mit Genugtuung, weil ja durch die durch die sozialdemokrati­sche Fraktion im Nationalrat eingebrachten Entschließungsanträge in den Jahren 2001 und 2003, welche abgelehnt wurden, nunmehr sichergestellt ist, dass diese jetzt end­lich der Gesetzgebung zugeführt werden. Das heißt, Anträge, die man zuvor als nicht in Ordnung oder als nicht zielführend abgelehnt hatte, beweisen jetzt doch, dass es notwendig ist, diese Gesetze zu verändern.

Es soll durch diese Novellierung mehr und bessere Rechte für Privatbeteiligte in der Strafprozessordnung geben, was wir als sehr wichtig erachten. Die Stellung jener Personen, die durch eine Straftat geschädigt wurden, wird verbessert, die Opferrechte werden ausgebaut und die Betroffenen in ihrem Bemühen bestmöglich unterstützt.

Ich möchte aber auch auf eine weitere Tatsache, die es bereits jetzt gibt, hinweisen, und zwar die sogenannte schonende Einvernahme. Dass bereits bisher die Einver­nahme eines Opfers ohne die Anwesenheit des Täters bei unmündigen Sexualopfern zwingend beziehungsweise bei mündigen Sexualopfern auf Antrag erfolgt ist, ist ja un­bestritten. Leider gibt es immer wieder Informationen von Vertreterinnen und Vertretern aus NGO-Bereichen darüber, dass Richter/Richterinnen sich weigern, diese Rechte den Opfern auch tatsächlich zuzugestehen. Es gibt auch Beispiele dafür, eines aus Niederösterreich kann ich zitieren, wo einem zehnjährigen Sexualopfer die sogenannte schonende Einvernahme, obwohl in solchen Fällen zwingend vorgesehen, seitens der Richterin verweigert wurde.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite